Arbeiten trotz Krankschreibung - Was ist erlaubt?

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber stehen vor einer schwierigen Situation, wenn es um das Arbeiten trotz einer Krankschreibung geht. Was empfohlen und erlaubt ist, erfährt man im Folgenden.

Arbeiten trotz Krankschreibung kann sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber vor eine schwierige Situation stellen. Es kommt oftmals vor, dass Arbeitnehmer trotz Krankschreibung am Arbeitsplatz erscheinen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Vielleicht hat der Arzt zwar krankgeschrieben, aber der Angestellte selbst fühlt sich subjektiv soweit gut.

Vielleicht gibt es auch Sorgen, dass ein Fehlen am Arbeitsplatz negativ seitens des Chefs bewertet wird. Möglicherweise ist auch die aktuelle Arbeitsbelastung so hoch, dass Arbeiten trotz Krankschreiben als die einzige Möglichkeit erscheint, das Pensum noch zu schaffen. Gerade, wenn Letzteres offen oder unausgesprochen im Raum steht, sollte der Arbeitgeber handeln. Ein solcher Druck kann langfristig nicht gut für das Klima im Betrieb sein. Auch die Gesundheit aller Mitarbeiter kann leiden.

Vielleicht freut sich der Arbeitgeber ja auch auf den ersten Blick. Arbeiten trotz Krankschreibung, was für ein motivierter Mitarbeiter! Wünscht sich nicht jeder Chef solche Angestellte? Nein, so einfach ist es nicht. Arbeiten trotz Krankschreibung kann möglich sein und auch rechtlich erlaubt sein, hier muss aber die individuelle rechtliche Situation betrachtet werden.

Speziell dieser wichtige Aspekt soll hier genau analysiert werden. Ob Arbeiten trotz Krankschreibung psychisch sinnvoll ist und wirklich Erholung und Genesung fördert, kann wohl nicht allgemeingültig beantwortet werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich aber darüber bewusst sein, dass hier ein Spannungsfeld vorliegt, was mitunter auch in Problemen enden kann. Gut, wenn man umfassend informiert ist. So lässt sich für den Arbeitnehmer die Entscheidung, ob das Arbeiten im gegebenen Fall sinnvoll sein kann, leichter treffen. Auch Führungskräfte müssen wissen, wie sie sich verhalten sollen, wenn krankgeschriebene Kollegen am Arbeitsplatz erscheinen.

1.Wozu dient eine Krankschreibung?

EIne Krankschreibung bedeutet nicht, dass man nicht arbeiten gehen darf.Eine Krankschreibung stellt eigentlich kein Verbot zu arbeiten dar.                    Shutterstock.com / RTImages

Es ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtig, die Gesetzeslage zu kennen. Wozu also dient eine Krankschreibung, und was bedeutet sie eben nicht? Krankschreibung ist ein mögliches Wort, Arbeitsunfähigsbescheinigung, AU abgekürzt, meint dasselbe. Gleiches gilt für die Begriffe Krankenschein oder Krankmeldung. Es handelt sich letztendlich um eine Bescheinigung eines Arztes. Diese sagt aus, dass der Arbeitnehmer im Moment gesundheitlich nicht in der Lage ist zu arbeiten. Er kann seinen Beruf nicht ausüben.

Damit verbunden ist auch eine Einschätzung über die Dauer dieser Situation. Wenn der Arzt für eine Woche krankschreibt, geht er davon aus, dass in der Woche danach die Aufnahme der Arbeit wieder möglich ist. Für den Arbeitgeber kann diese Prognose wichtig sein. Gerade, wenn Kollegen laut AU sehr lange ausfallen, muss man gegebenenfalls umplanen.

Wichtig zu wissen: Eine solche Krankschreibung stellt aber kein Beschäftigungsverbot dar. Dieses wird zum Beispiel manchmal Schwangeren ausgestellt. Es soll dann die schwangere Frau in ihrer speziellen Lebenslange vor berufsbedingten Risiken für Mutter und Kind schützen. Arbeiten trotz Krankschreibung wäre in dem Fall auch nicht zulässig. Grundsätzlich bedeutet eine Krankschreibung rein juristisch betrachtet aber nicht, dass ein Kollege nicht dennoch am Arbeitsplatz erscheinen darf.

2.Pflichten des Arbeitgebers beim Thema Krankschreibung

Bei Gefährdung der Gesundheit der Kollegen ist arbeiten nicht erlaubt.Bei Gefährdung der Gesundheit der Kollegen darf man nicht auf der Arbeit erscheinen. Shutterstock.com / Stockfour

Arbeiten trotz Krankschreibung ist also grundsätzlich rein juristisch erlaubt. Ob man aber krankgeschrieben am Arbeitsplatz erscheinen darf, hängt von mehreren Faktoren ab. Der Arbeitgeber kann durchaus sagen, dass der Kollege nach Hause gehen soll. Manchmal muss er dies sogar. Der Arbeitnehmer kann auch verhindern, dass der krankgeschriebene Kollege im Büro erscheint, wenn dies notwendig sein sollte. Arbeiten trotz Krankschreibung ist zum Beispiel dann nicht erlaubt, wenn andere Kollegen gefährdet werden. Hier muss der Arbeitgeber handeln, wenn ihm dieser Umstand bekannt wird.

Als Beispiel soll Folgendes dienen: Ein Mitarbeiter ist wegen einer schweren Magen-Darm-Grippe krankgeschrieben. Aus persönlichen Gründen erscheint er aber dennoch im Büro. Es spielt nun erst einmal keine Rolle, warum er dort erscheint. Ob er sich selbst grundsätzlich trotz Infekt gut fühlt, ist ebenso irrelevant wie seine Überlegung, dass nur so das Arbeitspensum noch geschafft werden kann. Entscheidend ist hier etwas anderes. Ein Magen-Darm-Infekt kann hochansteckend sein. Weiß der Chef um diesen Umstand und handelt nicht, gefährdet er auch andere Kollegen, die sich nicht schützen können. Forderung nach Schadensersatz können die Folge sein.

Das eigene gesundheitliche Risiko muss also individuell betrachtet werden. Wer als Arbeitnehmer weiß, dass er einen ansteckenden Infekt hat, sollte dem Arbeitsplatz fernbleiben. Nicht zuletzt, um den Chef nicht in die Zwangslage zu bringen, ein Verbot aussprechen zu müssen. Mit einer weiteren Ansteckung von Kollegen ist niemandem geholfen. Chefs sollten also im Zweifelsfall lieber, wenn die genauen Umstände der Krankheit unklar sind, nachfragen.

Wenn hier keine eindeutigen Antworten kommen oder Angaben nicht glaubhaft erscheinen, ist es ratsam, Arbeiten trotz Krankschreibung zu untersagen. Das kann man dem Mitarbeiter auch begründen. Transparenz sorgt für Verständnis, beugt oftmals Streitsituationen vor und kann auch Signalwirkung für andere haben. Die Fürsorgepflicht, die ein Arbeitgeber hat, muss eingehalten werden.

3.Wie kann man die Grenzen wahren?

Arbeiten trotz Krankschreibung ist nicht immer auf den ersten Blick eindeutig einzuordnen. Für den Arbeitgeber ist wichtig, dass er seiner Fürsorgepflicht nachkommt. Entscheidend ist also: Ist der Kollege aktuell überhaupt objektiv betrachtet in der Lage, seinen Job auszuüben? Rein persönliche Gründe dürfen bei dieser Betrachtung keine Rolle spielen. Überlegungen, wonach das Wochenpensum des Betriebs ohne den Kollegen vielleicht nicht geschaffen werden kann, sind irrelevant, wenn jemand zum Beispiel hohes Fieber hat und im Bett bleiben muss. Wichtig ist nämlich auch, dass der Arbeitnehmer seine Genesung nicht durch Arbeiten trotz Krankschreibung gefährdet. Auch bei einer Burnout-Krankschreibung sollten Arbeitnehmer zuhause bleiben.

Dennoch können die Grenzen fließend sein. Herrscht ist der Firma grundsätzlich ein gutes Klima, so wird niemand wissentlich seine Kollegen anstecken wollen. Auch sollte jedem klar sein, dass es unsinnig ist, die Genesung zu gefährden, um noch freitags im Büro zu sitzen. Gerade bei solchen Fragestellungen lohnen sich vorherige Inventionen in ein gutes Betriebsklima.

Kranksein gehört auch zum Leben. Solange die Umstände glaubhaft erscheinen, sollte die Haltung gelebt werden, dass Gesundheit Priorität hat und man die Gesundheit der Mitarbeiter fördern möchte. Dazu gehört auch, dass Infekte auskuriert werden. Niemand muss etwas befürchten, weil er wegen einer Erkrankung zu Hause bleibt. Sind solche Rahmenbedingungen geklärt, ist Arbeiten trotz Krankschreibung oftmals ein Thema für Fälle, in denen die Fürsorgepflicht keine Rolle spielt.

Es ist möglich, dass ein Arbeitgeber zu dem Entschluss kommt, dass der Kollege objektiv betrachtet seinen Job ausüben kann. Wenn derjenige dies nun auch tun will, muss der Chef keine spezielle Bescheinigung des Arztes einholen. Dies ist nicht seine Pflicht! Wer als Arbeitnehmer dem Chef auch fernmündlich erklärt, dass er gerne arbeiten möchte und dazu auch in der Lage ist, gibt dem Chef ein ausreichendes Ok.

4.Grenzen können fließend sein

Arbeiten trotz Krankschreibung ist immer eine individuelle Entscheidung. Damit man die Situationen besser abgrenzen kann, seien einige Szenarien genannt.

Arbeiten trotz Krankschreibung ist unbedenklich

Manche Krankheiten machen die Arbeit unbedenklich.Bei Krankheiten, die die Arbeit trotzdem möglich machen, kann man arbeiten. Shutterstock.com / G-Stock Studio

Erkrankungen können so auftreten, dass man seinen Job dennoch ausüben kann. Ein gebrochener Fuß hindert jemanden, der viel am Computer arbeitet, nicht. Möglicherweise kann er sich im Büro so hinsetzen, dass das betreffende Bein nicht belastet ist. Vielleicht erholt der Kollege sich auch einige Tage zuhause, sieht aber in der Dauer der Krankschreibung keinen persönlichen Sinn. Solange die Gesundheit nicht gefährdet ist, ist hier von Unbedenklichkeit ausgehen. Sofort ändern würde sich die Situation, wenn der Chef Druck ausübt. Niemand, der eine Krankschreibung hat, kann gezwungen sein zu arbeiten!

Ähnliche Beispiele für eine eher unbedenkliche Situation sind Erkältungen in der Infektzeit. Im Winter grassieren in vielen Büros und überhaupt allerorts Erkältungsviren. Vor einer Ansteckung kann man sich hier schlecht schützen. Ansteckungen können aber auch im Kino, beim Bäcker oder im Supermarkt erfolgen und vor allem sind diese Infekte unbedenklicher Natur. Vielleicht sieht der Arzt eine Krankschreibung zunächst als sinnvoll an. Wenn aber der Kollege nach 2 Tagen Bettruhe denkt, dass Arbeiten trotz Krankschreibung für ihn kein Problem ist, so benötigt der Chef hier keine Bescheinigung des Arztes.

Besser eine Bescheidung einholen!

Manchmal ist es unklar, ob man wirklich objektiv in der Lage ist zu arbeiten. Für den Mitarbeiter gilt hier, dass er seine Krankschreibung nicht rechtfertigen muss. Es ist egal, ob der Chef denkt, mit einer Erkältung könne man arbeiten. Vielleicht kann man oder einzelne Kollegen dies auch problemlos. Das ist aber für den Arbeitnehmer in dem Fall nicht entscheidend. Er hat die AU und ist somit nicht in der Pflicht, sich dem Chef oder auch Kollegen gegenüber zu erklären.

Schwieriger kann es für den Chef sein, wenn er Zweifel hat, ob der Kollege wirklich fit ist. Gerade wenn Bedenken wegen der Fürsorgepflicht bestehen, kann es sinnvoll sein, eine entsprechende Bescheinigung beim Arzt einzuholen. Damit ist man auch als Chef auf der sicheren Seite. Ein Beispiel dafür kann eine Erkältung mit sehr starkem Husten sein. Vielleicht fühlt der Kollege sich davon tatsächlich nicht sehr beeinträchtigt. Vielleicht tun es aber die anderen! Husten verbreitet Viren in Tröpfchenform, und wenn der Infekt sehr stark verläuft, besteht natürlich Ansteckungsgefahr. Bevor Kollegen sich hier beschweren oder der Mitarbeiter selbst die Lage falsch einschätzt, ist die Bitte nach einer ärztlichen Bescheinigung sinnvoller. Wenn der Arzt bescheinigt, dass keine Bedenken bestehen, ist alles in Ordnung.

Arbeiten trotz Krankschreibung ist nicht möglich

Bei manchen Krankheiten sollte man lieber zuhause bleiben.

Manche Krankheiten machen die Arbeit unmöglich.                                                       Shutterstock.com / baranq

Grundsätzlich hat ein Arzt, der die Krankschreibung ausstellt, seine Gründe für diese Bescheinigung. Davon sollten alle erst einmal ausgehen. Dennoch kann die Situation entstehen, dass man sich schneller genesen glaubt oder aus andere Gründen im Büro erscheinen möchte. Hier gilt aber der erwähnte Grundsatz, dass man weder sich selbst noch andere gefährden darf. Trotzdem besteht nicht immer Einigkeit. Wenn jemand mit einem schweren Magen-Darm-Infekt unbedingt arbeiten möchte, gilt es das in einem ersten Schritt klar zu verhindern. Andere Personen dürfen nicht derart wissentlich gefährdet werden und hier muss der Arbeitgeber sich klar positionieren. Arbeiten trotz Krankschreibung ist klar zu untersagen in solchen Fällen.

In einem zweiten Schritt wäre aber dann zu prüfen, warum jemand, der offensichtlich krank ist und andere anstecken würde, ins Büro kommen will. Hier empfiehlt sich das offene Gespräch. Werden Motive wie Angst vor Stigmatisierung oder Überforderung deutlich, muss man das Betriebsklima prüfen. Eine solche Einstellung kann der Gesundheit nicht förderlich sein. Hier gilt es klar die Fürsorgepflicht wahrzunehmen. Bei der Wiedereingliederung gibt es dann einiges zu beachten.

5.Was darf der Arbeitnehmer?

Wer trotz Krankschreibung arbeiten möchte, ruft am besten im Büro an. Es reicht grundsätzlich aus, zu sagen, dass man sich fit genug fühlt. Arbeiten trotz Krankschreibung ist erlaubt, wenn die Gesundheit nicht gefährdet wird und auch anderen kein Schaden droht. Wichtig auch zu wissen, dass niemand seine genaue Diagnose dem Chef gegenüber kommunizieren muss. Auch den Kollegen gegenüber muss man sich sagen, was man genau hat.

Dennoch sind dies Situationen, die nicht nur rein juristisch betrachtet werden können. Auf der einen Seite ist man nicht verpflichtet, die Diagnose zu nennen oder sich anderweitig zu erklären. Rein faktisch reicht als Arbeitnehmer aus zu sagen, dass man arbeiten kommen möchte. Dennoch ist zu erwarten, dass Nachfragen kommen. Wer diese nicht beantworten will, wird Irritationen auslösen. So, wie man selbst als Arbeitnehmer nichts zur Diagnose sagen muss, muss der Chef aber auch nicht die vorzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz erlauben. Der Chef darf das klar ablehnen. Er ist auch berechtigt zu sagen, dass er eine Bescheinigung des Arztes wünscht. Die muss man als Arbeitnehmer nicht einholen und auch nicht einreichen, man darf dann aber ohne das ausdrückliche Okay des Chefs auch nicht vor Ende der AU zurückkommen.

Juristisch gesehen ist außerdem nichts dagegen einzuwenden, trotz Krankschreibung von zu Hause aus zu arbeiten. Jedoch darf dies nicht vom Chef verlangt werden. Ist man beispielsweise mit einem gebrochenen Bein krankgeschrieben zu Hause, fühlt sich aber ansonsten gut, spricht nichts dagegen, Aufgaben vom Home-Office aus zu erledigen. Allgemein gilt aber: Die Krankschreibung dient der Genesung und sollte dazu genutzt werden, sich auszuruhen und wieder fit zu werden.

 

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