Inhaltsverzeichnis
- Wann Arbeitnehmern eine Mittagspause zusteht
- Wie viel Mittagspause steht mir zu?
- Einteilung der Pausen
- Bezahlte und unbezahlte Pausen
- Die Ausnahmen der Pausen im Arbeitsrecht
- Welche Regelungen gelten bei Bereitschaft?
- Sonderfall: Raucherpausen
- Pausen im Praktikum: das Wichtigste
- Zusätzliche Regelungen – Mittagspause bei Hitze und Co.
- So viel Mittagspause steht Ihnen zu
Am Arbeitstag haben Arbeitnehmer Anrecht auf eine längere Mittagspause. Wie lange die Pause sein muss hängt von Beruf, der Arbeitszeit und weiteren Faktoren ab. Das Arbeitszeitgesetz regelt, wie viele Pausen einem Arbeitnehmer zustehen und wann die Mittagspause verkürzt oder verlängert werden darf.
1.Wann Arbeitnehmern eine Mittagspause zusteht
Grundsätzlich gilt: Im Arbeitsrecht sind Mittagspausen ab sechs Stunden Arbeitszeit vorgesehen. Arbeitnehmer haben also keinen Anspruch auf eine Pause, wenn sie weniger als sechs Stunden arbeiten. Bei den Angaben handelt es sich um die vom Gesetzgeber festgelegten Mindestvorgaben. Sie gelten nicht für Arbeitsunterbrechungen.
Wird beispielsweise neben dem Programmierjob eine private Mail bearbeitet, ist das eine Arbeitsunterbrechung, aber keine Pause. Von einer Pause wird dann gesprochen, wenn der Mitarbeiter die Möglichkeit hat, sich zu erholen. Meist steht dafür ein spezieller Pausenraum zur Verfügung oder die Mitarbeiter müssen sich per Stempelkarte abmelden.
2.Wie viel Mittagspause steht mir zu?
Der Arbeitgeber gibt die Pausen vor. Shutterstock.com / Roman Samborskyi
Der Arbeitgeber kann frei entscheiden, ob er einem Mitarbeiter schon nach vier Stunden eine Mittagspause zugesteht oder aber die bestehenden Pausen verlängert. Die Pausen sind als „Erholung für den Mitarbeiter“ definiert. Hält der Arbeitgeber sich nicht an die Vorgaben bezüglich der Pausen, muss er mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen – bis zu 15.000 Euro sieht der Gesetzgeber für eine Missachtung vor.
Die Pausenregelungen im Büro sind wie folgt: Eine Pause steht Mitarbeitern bei sechs bis neun Stunden Arbeitszeit zu. Die Pause muss mindestens 30 Minuten andauern und darf frei eingeteilt werden. Mitarbeiter können also beispielsweise auch zwei 15 Minuten-Blöcke Pause machen. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit sind 45 Minuten Ruhepause Pflicht. Der Arbeitgeber kann in den Betriebsvereinbarungen zusätzliche oder längere Pausen anordnen. Die Pausen müssen angemessen sein und die Mitarbeiter müssen frühzeitig darüber informiert werden.
3.Einteilung der Pausen
Der Arbeitnehmer muss die Pausen weitgehend nach den Vorgaben des Arbeitgebers nehmen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Arbeitnehmer ihre Pausen zu festen Zeiten nehmen, um zu verhindern, dass die Pausen aufgrund von zu viel Arbeit überhaupt nicht genommen werden.
Der Betriebsrat darf laut § 87 Absatz 1 (2) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) mitentscheiden, wann die Pausen genommen werden. Der Arbeitgeber muss dann gemeinsam mit dem Betriebsrat und den Mitarbeitern eine Einigung treffen.
In vielen Unternehmen gibt es flexible Arbeitszeiten und die Mitarbeiter haben beispielsweise zwischen 12 und 14 Uhr die Möglichkeit auf eine flexible Pause. Insofern die betrieblichen Strukturen es zulassen, dürfen die Arbeitnehmer ihre Pausen im Rahmen ihrer Gleitzeit relativ frei einteilen.
4.Bezahlte und unbezahlte Pausen
Pausen werden meist nicht bezahlt. Shutterstock.com / Chinnapong
Im Arbeitsrecht ist festgelegt, dass feststehende Ruhepausen nicht bezahlt werden. Die einzige Ausnahme: Im Tarif- oder Arbeitsvertrag sind individuelle Vereinbarungen über bezahlte Pausen möglich. Man muss hier zwischen Ruhepausen und Arbeitsunterbrechungen unterscheiden. Zwar ist jede Ruhepause eine Unterbrechung der Arbeit, doch nicht jede Arbeitsunterbrechung gilt als Pause. Wer also beispielsweise kurz die Toilette aufsucht, muss dafür keine Pausenzeit aufwenden.
Man unterscheidet zwischen:
- Arbeitspause
- Betriebspause
- Kurzpause
- Ruhezeit
Die Kurzpause ist neben der Mittagspause die wichtigste Pause für Arbeitnehmer. Durch die Kurzpause können Mitarbeiter bei anstrengenden Arbeiten am Fließband oder am Bildschirm alle ein bis zwei Stunden eine kurze, bezahlte Pause von etwa fünf bis maximal zehn Minuten machen.
Die Betriebspause ist eine Pause, die vom Betrieb ausgeht. Kommt es etwa infolge einer Umrüstung der Technik zu einer Unterbrechung der Arbeit, spricht man von einer Betriebspause. Der Arbeitnehmer muss während dieser Zeit zur Verfügung stehen. Deshalb gilt die Betriebspause nicht als klassische Pause und muss entsprechend bezahlt werden.
Die Ruhezeit ist als der Zeitrahmen definiert, der zwischen den Arbeitstagen liegt und dem Arbeitnehmer zur Erholung dienen soll. Hier müssen mindestens elf Stunden Ruhepause ohne Unterbrechung gewährt werden. Die Ruhezeit zählt zur Freizeit des Arbeitnehmers und ist in der Regel unbezahlt. Ausnahmen kann es allerdings auch hier geben.
5.Die Ausnahmen der Pausen im Arbeitsrecht
Es gelten auch Ausnahmen der Pausenregelung. Shutterstock.com / Trendsetter Images
Das Arbeitszeitgesetz ist branchenübergreifend geltend. Es enthält aber auch viele Ausnahmen, die zum Beispiel für Jugendliche, leitende Angestellte, Schwangere oder Arbeitnehmer in öffentlichen Einrichtungen gelten können.
Jugendliche fallen unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Jugendlichen muss bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden mindestens 30 Minuten Pause gewährt werden. Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit sind 60 Minuten Ruhepause vorgesehen, wobei die Pausen jeweils mindestens 15 Minuten andauern müssen.
Auch stillende Mütter sind besonders geschützt. Laut Mutterschutzgesetz darf die Stillzeit nicht zu den Pausen dazugezählt werden, wodurch stillenden Müttern täglich eine Stunde zusätzliche Pause zur Verfügung steht.
Die Mitarbeiter in Schicht- und Verkehrsbetrieben haben ebenfalls Sonderrechte. Sie dürfen die Ruhepausen auf mehrere kleine Pausen aufteilen. Der Grund dafür liegt in den unregelmäßigen Arbeitszeiten und möglichen Ausfällen bzw. hohem Arbeitsaufkommen, das längere Pausen oft nicht zulässt. Eine Verkürzung der Ruhezeit ist auch bei Mitarbeitern in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen möglich. Sie dürfen die zweistündige Mittagspause streichen, insofern die versäumten Ruhepausen zügig wieder ausgeglichen werden.
6.Welche Regelungen gelten bei Bereitschaft?
Mitarbeiter im Bereitschaftsdienst sind oft am Wochenende oder nachts tätig. Die Pausenregelungen hängen davon ab, ob es sich um eine Rufbereitschaft oder um einen klassischen Bereitschaftsdienst handelt. Bei der Rufbereitschaft muss der Arbeitnehmer telefonisch erreichbar sein. Außerdem muss er sich während der Ruhepausen in naher Distanz zum Betrieb aufhalten, damit er schnell zur Verfügung steht. Die Zeit der Rufbereitschaft gilt ansonsten als normale Ruhezeit. Bei einem Einsatz wird die Einsatzzeit sowie die Zeit für die Fahrt zum Betrieb als Arbeitszeit gewertet und entsprechend bezahlt.
Der Bereitschaftsdienst sieht vor, dass der Mitarbeiter sich an einem vorher festgelegten Ort aufhält und bei Abruf bereitsteht. Der Arbeitnehmer darf die Ruhezeit zwar frei gestalten, hat aber keinen Anspruch darauf, der Arbeit fernzubleiben. Der Bereitschaftsdienst zählt meist als Arbeitszeit, da persönliche Angelegenheiten nicht oder nur in geringem Maße erledigt werden können. Beim Bereitschaftsdienst werden dem Mitarbeiter in der Regel ebenfalls Pausen eingeräumt.
Außerdem gelten besondere Regelungen für Arbeitnehmer in Tierhaltungsbetrieben, im Rundfunk, in landwirtschaftlichen Betrieben und im Gaststätten- oder Hotelgewerbe. Die Ruhezeiten können in diesen Bereichen stark variieren.
7.Sonderfall: Raucherpausen
Raucherpausen können von der normalen Pause abgezogen werden. Shutterstock.com / Din Mohd Yaman
Mitarbeiter, die rauchen, nehmen regelmäßige Raucherpausen. Laut Gesetz muss der Arbeitgeber hier allerdings keine Zugeständnisse machen. Heißt: Die Raucherpausen können von den normalen Arbeitspausen abgezogen werden. Im schlimmsten Fall kann der Arbeitgeber eine Abmahnung verschicken. Das Rauchen in den Betriebsräumen darf der Arbeitgeber zudem untersagen. Gegebenenfalls muss der Arbeitnehmer die Raucherpause dann außerhalb des Geländes nehmen.
Die Bildschirmarbeitsverordnung legt fest, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern im Büro regelmäßige Pausen gewähren muss. Mindestens fünf bis zehn Minuten muss der Arbeitnehmer Zeit haben, um seine Augen auszuruhen und kurz zu entspannen. Dasselbe gilt auch bei hoher Lärmbelastung, die nicht über längere Zeiträume am Stück ertragen werden muss. Gegebenenfalls muss dem Mitarbeiter zwischenzeitlich eine andere Tätigkeit zugewiesen werden, bis sich Augen und Ohren wieder erholt haben. Meist handelt es sich bei diesen kurzen Unterbrechungen um bezahlte Pausen, da der Arbeitgeber ebenfalls davon profitiert, wenn der Mitarbeiter fit und ausgeruht an den Arbeitsplatz zurückkehrt.
8.Pausen im Praktikum: das Wichtigste
Während eines Praktikums gibt es ebenfalls Pausen. Shutterstock.com / fizkes
Während eines Praktikums besteht wie üblich Anspruch auf Ruhepausen. Hier gelten grundsätzlich dieselben Regelungen, die auch für die regulären Mitarbeiter im Betrieb gelten. Ein Jugendlicher hat also weiterhin Anspruch auf die vorgeschriebenen Pausen. Zusätzliche Pausen gibt es für Praktikanten nicht. Minderjährige Praktikanten haben je 4,5 Stunden Arbeit Anspruch auf eine Pause von 30 bis 60 Minuten. Die genaue Länge der Pause hängt davon ab, wie lange der Arbeitstag insgesamt andauert.
9.Zusätzliche Regelungen – Mittagspause bei Hitze und Co.
Sonderregelungen gibt es beispielsweise bei Hitze. Shutterstock.com / Minerva Studio
Abseits der üblichen Regelungen im Arbeitsschutzgesetz gibt es einige Sonderregelungen, die zum Beispiel bei Hitze oder schlechtem Wetter gelten können. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht einhalten – also dafür Sorge tragen, dass die Arbeitnehmer gesund und fit bleiben.
Mitarbeiter im Bergbau haben Anspruch auf zusätzliche bezahlte Pausen von jeweils zehn Minuten. Voraussetzung: Die Temperatur muss bei mehr als 20 Grad Celsius liegen. Bei Temperaturen von mehr als 30 Grad Celsius muss eine 20-minütige Pause eingeräumt werden.
Zudem gilt: Bei Temperaturen von mehr als 27 bis 29 Grad Celsius muss die Arbeitszeit auf sechs Stunden reduziert werden. Bei 29 bis 31 Grad Celsius sind sogar nur vier Stunden Arbeitszeit erlaubt. Wenn es noch heißer wird, dürfen nur noch Notfallarbeiten erledigt werden. Tätig werden muss der Arbeitgeber spätestens dann, wenn die Lufttemperatur im Raum 30 Grad Celsius oder mehr beträgt.
10.So viel Mittagspause steht Ihnen zu
Die Regelungen der Pausenlänge sind festgelegt. Shutterstock.com / Syda Productions
Die arbeitsrechtlichen Regelungen bezüglich der Mittagspause sind genau festgelegt. Sogar der Urlaub gilt laut Definition als bezahlte Pause, da der Arbeitnehmer trotz Abwesenheit entlohnt wird. Das zeigt: Es ist zwar genau definiert, was als Pause gilt und was nicht, die Einzelfälle können sich aber doch voneinander unterscheiden und weisen mögliche Fallstricke auf, die es zu beachten gilt. Mit den genannten Informationen erfahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie die Mittagspause und andere Pausen im Arbeitsrecht geregelt sind.