Pausenregelung im Büro

Pausen während der Arbeit sind wichtig für die Gesundheit und die Konzentration. Deshalb sind Pausenregelungen auch gesetzlich vorgeschrieben. Alles über Pausenregelungen erfährt man im folgenden Text.

Nicht nur im Berufsalltag sind Pausen eine Notwendigkeit. Sie bieten Zeit zur Erholung, während der Ruhephase bekommt man die Gelegenheit zum erneuten Kräftesammeln. Anschließend kann man die anfallenden Aufgaben wieder leichter bewältigen. Aus diesem Grund stehen Pausen jedem Arbeitnehmer zu und gehören ausdrücklich zu ihren Rechten. Das Arbeitszeitgesetz legt bestimmte Richtlinien für die Pausenregelung vor. An ihnen hat sich der Arbeitgeber zu orientieren. Gleichzeitig ist es aber auch die Pflicht des Arbeitnehmers, in den dafür festgelegten Zeiten tatsächlich Pause zu machen.

1.Worin liegt der Zweck von Pausen?

Eine Pause dient als Ausgleich zur Arbeit. Auf diese Weise sollen übermäßige Belastungen verringert, bestenfalls verhindert werden. Folglich ist das langfristige Ziel von Pausen die Gesunderhaltung aller Mitarbeiter. Selbst der Arbeitgeber zieht daraus seinen Nutzen: Bei einer erholten, gesunden Belegschaft treten Fälle von Burnout oder anderen Überlastungsstörungen seltener auf. Das Einstellen neuer Kollegen wird somit überflüssig, denn aufgrund geregelter Pausenzeiten bleibt das Personal weiterhin leistungsfähig.

2.Pausenregelung im Büro - gesetzliche Vorschriften:

Mindestens eine halbe Stunde Pause ist vorgeschrieben.Mindestens eine halbe Stunde Pause ist vorgeschrieben.                                    Shutterstock.com / fizkes

Zur Pausenregelung schreibt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) im Paragraph 4 folgende Richtlinien vor: Bei Arbeitstagen von weniger als sechs Stunden sind Pausen nicht verpflichtend. Eine Pause von mindestens einer halben Stunde wird bei einem Arbeitstag von sechs bis neun Stunden anberaumt. In der Regel erfolgt die Pausenzeit nach sechs Arbeitsstunden. Geht die gesamte Arbeitszeit über neun Stunden hinaus, verlängern sich dementsprechend auch die Pausen um eine Viertelstunde. Wie er seine Pause verbringt, steht dem einzelnen Arbeitnehmer jedoch frei. Dennoch muss er die Ruhezeit in jedem Fall wahrnehmen.

Es ist keine Verpflichtung, am Stück eine Pause zu machen. Die Pausenzeiten lassen sich in etwa viertelstündige Ruhephasen aufteilen. Allerdings gelten kürzere Zeiten (noch) nicht als Pause, sondern gehören zu den Arbeitsphasen. Pausen mit zu geringer Dauer bieten keinen Erholungswert und müssen daher bezahlt werden.

3.Anmerkung zur Pausenregelung:

Der Begriff 'Arbeitspause' ist rechtlich nicht eindeutig geklärt. Ebenso wenig die Frage nach einer angemessenen Nutzung der Pausenzeiten. Aus diesem Grund gelten die oben genannten Rahmenbedingungen letztlich als Richtwerte. Zum Beispiel sind die Arbeitszeiten in Büros mit Schichtarbeit anders geregelt. In jedem Fall muss die Pausenphase zwischen zwei Arbeitstagen im Bürobetrieb mindestens elf Stunden lang sein. Eine kürzere Ruhezeit würde den gesetzlichen Vorgaben hingegen nicht entsprechen.

4.Kann jedes Büro eine eigene Pausenregelung aufstellen?

Jedes Unternehmen kann sich die Pausenzeiten selbst einteilen.Jedes Unternehmen kann sich die Pausenzeiten selbst einteilen.                        Shutterstock.com / VGstockstudio

Im Einzelfall gibt ein Betrieb einige Pausenzeiten vor. Dennoch darf die vorgeschriebene Pausendauer nicht unterschritten werden. Nach eigenem Ermessen kann der Arbeitgeber seiner Belegschaft längere, keineswegs aber kürzere Erholungsphasen einräumen.

Mittlerweile sind viele Büros nach dem Gleitzeitmodell aufgestellt. Die Mitarbeiter haben keine festen Zeiten, an denen die tägliche Arbeit beginnt. Stattdessen herrscht ein 'offener Anfang' vor. In diesen Betrieben liegt der Zeitraum für eine Mittagspause zwischen 12 und 14 Uhr. Jeder Mitarbeiter kann in den Stunden eine jeweils 30 Minuten lange Pause einschieben.

Der genaue Zeitpunkt ist ihm selbst überlassen. Wenn vom Betrieb eine Konferenz oder Ähnliches anberaumt wurde, muss die Pause vor oder nach dem Termin erfolgen. Darüber hinaus ist es Arbeitnehmern zumeist gestattet, ihre Pausen außerhalb des Büros zu verbringen. In einigen Betrieben müssen die Mitarbeiter im Gebäude oder zumindest auf dem Gelände bleiben: Außerhalb dieser Umgebung wären sie bei einem Unfall nicht mehr versichert.

Eine reguläre Pause und eine Arbeitsunterbrechung unterscheiden sich hingegen voneinander. Bei unerwarteten Ereignissen wie technischen Problemen ist ein Weiterarbeiten vorübergehend nicht möglich. Anders als bei einer tatsächlichen Pause ruhen sich die Büromitarbeiter in diesem Fall aber nicht aus, sondern warten darauf, ihre Arbeit weiterführen zu können. Solche Unterbrechungen gelten als bezahlte Arbeitszeit. Eine ähnliche Regelung greift beispielsweise bei Raucherpausen. Sie werden nicht von der Gesamtpausenzeit abgezogen. Der Mitarbeiter holt sie später nach. In einigen Bürobetrieben wird für diese Zeit aus- und eingestempelt, andere Arbeitgeber legen für Raucher wiederum festgelegte Pausen von etwa fünf Minuten fest.

5.Was passiert bei Verstößen gegen die Pausenregelung?

Wer seinen Mitarbeitern keine Pausen gewährleistet, verstößt gegen das Gesetz.Wer seinen Mitarbeitern keine Pausen gewährleistet, verstößt gegen das Gesetz. Shutterstock.com / Maria Casinos

Verstößt ein Arbeitgeber wissentlich gegen die Pausenregelung, verhält er sich gesetzeswidrig und gefährdet zudem die Gesundheit seiner Mitarbeiter. Ein wiederholtes, grobes Missachten der gesetzlichen Vorschriften ist unzulässig und kann zur Anzeige gebracht werden. Der Schutz der Arbeitnehmer hat hier eindeutig Vorrang.

Zu kurze oder gar keine Pausenzeiten, Arbeitstage von mehr als acht Stunden am Stück sowie das wiederholte Nichteinhalten der Ruhezeit zwischen zwei Werktagen widersprechen dem Arbeitsschutzgesetz. Betroffene Mitarbeiter haben einen Anspruch auf Schadensersatz, alternativ wird die Zuwiderhandlung der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet. Überdies kann der Arbeitgeber vom Gericht zu einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro verurteilt werden. In schwerwiegenden Fällen liegt der Betrag bei bis zu 15.000 Euro. Ersatzweise wird eine Freiheitsstrafe von bis zu 12 Monaten verhängt.

6.Pausenregelung im Büro - Schlusswort:

Das Recht auf regelmäßige Pausenzeiten ist im Arbeitszeitgesetz fest verankert. Im Zweifelsfall können sich Arbeitnehmer auf diese Vorschriften berufen und ihr Anrecht auf betriebliche Ruhezeiten geltend machen. Dennoch fungieren die gesetzlichen Regelungen als allgemeine Richtwerte. Nach Ermessen des Arbeitgebers gelten leicht abgeänderte Ruhephasen, die aber die Mindestzeiten erfüllen müssen. Tatsächliche Zuwiderhandlungen sind wiederum verboten und können strafrechtlich verfolgt werden. Die gesundheitliche Unversehrtheit aller Arbeitgeber muss gewährleistet sein. Mehrfache Verstöße gegen dieses Recht ziehen Geld- beziehungsweise Freiheitsstrafen nach sich. 

 

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