Aufgaben des Betriebsarztes während der Corona-Krise

Die Corona-Pandemie stellt Unternehmen vor große Herausforderungen - und damit auch deren Betriebsärzte. Wir zeigen, wie diesen Herausforderungen begegnet werden kann, was die Aufgaben des Betriebsarztes während der Corona-Krise sind und warum die Ärzte ins Betriebliche Gesundheitsmanagement einbezogen werden sollten. 

 

Aufgaben und Zuständigkeiten des Betriebsarztes

Im Rahmen des Arbeitsschutzes trägt der Arbeitgeber eine große Verantwortung und hat eine Fürsorgepflicht für seine Belegschaft, die sich auf die Verordnung arbeitsmedizinischer Vorsorge bezieht. Die zentrale Aufgabe des Betriebsarztes besteht nach Arbeitssicherheitsgesetz in der Beratung des Arbeitgebers hinsichtlich Arbeitsschutz und Unfallverhütung. Dabei leistet er in allen Fragen zum Gesundheitsschutz wertvolle Unterstützung.

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen von Angestellten durch den Betriebsarzt sind essenziell, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.Der Betriebsarzt ist für die Beratung von Arbeitgeber und -nehmer hinsichtlich aller gesundheitlichen und arbeitssicherheitlichen Fragen zuständig.

Im Rahmen der Betriebs- beziehungsweise Arbeitsmedizin führt der Arzt Vorsorge- und Einstellungsuntersuchungen durch, er berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in Sachen Gesundheitsförderung, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz. Gesetzlich sind beispielsweise bestimmte Pflichtvorsorgen festgelegt, die ein neu eingestellter Arbeitnehmer vor der Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefährdungspotential beim Betriebsarzt durchlaufen muss. Auch die Durchführung von Untersuchungen und das Angebot freier Sprechzeiten gehören zu den Aufgaben des Betriebsarztes. 

Zudem unternimmt der Arbeitsmediziner regelmäßige Besichtigungen der Arbeitsstätten. Dabei wird der aktuelle Stand der Arbeitssicherheit ermittelt und anschließend geeignete Maßnahmen und Ziele zur Optimierung formuliert.

Auch medizinische Schulungen und Vorträge werden in vielen Betrieben vom Betriebsarzt gehalten. Er widmet sich der Früherkennung und Meldung von Berufskrankheiten, führt speziell für die Tätigkeit empfohlene Impfungen durch, die in Verbindung zum beruflichen Risiko stehen, und unterstützt die Organisation der Ersten Hilfe. Im Sinne der Präventionsmedizin unterliegt ihm also die Aufgabe zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit im betrieblichen Rahmen.

Des Weiteren ist er aktiv in das Betriebliche Wiedereingliederungsmanagement involviert. Hier ist das Ziel, Mitarbeiter nach länger andauernder Krankheit im Rahmen eines ärztlich überwachten Stufenplans schrittweise an den Arbeitsplatz zurückzuführen. Der Betriebsarzt hat damit eine vorrangige Stellung in Bezug auf alle Gesundheitsthemen eines Unternehmens. In Bezug auf das Betriebliche Gesundheitsmanagement sollte er daher zu jeder Zeit mit einbezogen werden. BGM und arbeitsmedizinische Angebote gehen dabei im besten Fall Hand in Hand.

Schon vor der Corona-Pandemie hatten Betriebsärzte eine wichtige Rolle im BGM. Sie sorgen kontinuierlich für höhere Gesundheit und einen sichereren Arbeitsplatz. Die Aufgaben des Betriebsarztes sind sehr vielfältig und seine Relevanz innerhalb eines Unternehmens sollte keinesfalls unterschätzt werden.

Der Betriebsarzt ist jedoch nicht für Diagnosestellung oder Therapie von Erkrankungen verantwortlich, sondern leitet die Mitarbeiter bei einem Verdacht an Allgemeinmediziner oder Fachärzte weiter. Nicht zu seinen Zuständigkeiten gehören außerdem die kurative, also heilende, Tätigkeit und das Ausstellen sowie Überprüfen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Mitarbeiter.

Spezielle Aufgaben des Betriebsarztes während der Corona-Krise

Durch die starke Ausweitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 tauchen für den Betriebsmediziner in seinem Arbeitsalltag neue Tätigkeiten und Herausforderungen auf. Die arbeitsmedizinische Beratung zu angemessenen Präventionsmaßnahmen gewinnt zunehmend an Bedeutung, wohingegen nicht dringliche Untersuchungen zur Zeit aufgeschoben werden sollten.

Eine enge Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sollte sowohl im Allgemeinen als auch im Speziellen für bestimmte Tätigkeiten oder Risikogruppen erfolgen. Regelmäßiger Austausch über neu zu treffende Regelungen, Überprüfung der Umsetzung beschlossener Maßnahmen sowie die fortlaufende Anpassung und Optimierung arbeitssicherheitlicher Schritte sind im Dialog zwischen Arbeitsmediziner, Betrieblichem Gesundheitsmanagement, Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung von besonderem Erfolg.

Der Arbeitsmediziner kann einen wesentlichen Beitrag bei der unternehmensspezifischen Pandemieplanung und Erstellung von betrieblichen Hygieneplänen, Richtlinien sowie Handlungsanweisungen leisten. Darüber hinaus fungiert er als Informations- und Anlaufstelle für alle Fragen der Mitarbeiter, sowohl hinsichtlich der COVID-19 Erkrankung, als auch anderen gesundheitlichen Themen. Weitere Aufgaben des Betriebsarztes während der Corona-Krise sind Beratung die Belegschaft im Umgang mit erkrankten Personen und Kontaktpersonen Erkrankter und die Formulierung notwendiger Schritte für den Fall von Erkrankungen innerhalb des Unternehmens. 

Aufklärungsarbeit und Beratung kann der Betriebsarzt beispielsweise zu Früherkennung und Symptomatik der COVID-19 Erkrankung leisten. Es gilt, allen Mitarbeitern verantwortungsbewussten Umgang mit ihrer eigenen Gesundheit und der aller Kollegen beizubringen, um das Risiko zur Ansteckung sowohl am Arbeitsplatz als auch im privaten Umfeld zu minimieren. Dazu ist es nötig, Hygieneregelungen und Sicherheitsmaßnahmen an jeden Betrieb individuell anzupassen. Vor allem Arbeitsumfelder mit häufigem Kundenkontakt, Publikumsverkehr und in Großraumbüros profitieren aufgrund des erhöhten Gefährdungspotentials von zusätzlicher Begutachtung und Unterstützung durch einen Betriebsarzt.

Da der Informationsbedarf zu medizinischen Themen und neuen Belastungen aktuell deutlich zunimmt, besteht großes Interesse daran, den Arbeitsmediziner auf schnellem und unkompliziertem Weg, beispielsweise durch Telefonate und Videokonferenzen, erreichen zu können. Die Telemedizin gehört daher zu den Aufgaben des Betriebsarztes während der Corona-Krise und kann einen wertvollen Beitrag für anamnestische Gespräche, jedoch nur eingeschränkt für körperliche, apparative Untersuchungen leisten. 

Telemedizin ist während Pandemien empfehlenswert. So können Arbeitnehmer auch von zu Hause aus ärztliche Beratung konsultieren.Besonders in Krisenzeiten ist Telemedizin eine sinnvolle und vor allem sicherere Methode im BGM.

Zentrale Themen aktueller arbeitsmedizinischer Konsultation sind beispielsweise die korrekte Verwendung und Reinigung von Mund-Nase-Bedeckungen oder das richtige Verhalten bei Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Corona-bedingter Unterbrechung oder sogar Infektion. Auch im Home-Office besteht eine Notwendigkeit für betriebsärztliche Beratung, zum Beispiel bei der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsumfeldes.

Neben körperlichen Vorerkrankungen dürfen vor allem psychische Belastungen nicht unterschätzt werden. Viele Mitarbeiter sorgen sich vermutlich um die eigene Gesundheit und die der Familie, sodass auch das aktive Zugehen auf die Belegschaft ein Teil der Aufgaben des Betriebsarztes während der Corona-Krise sein sollte. 

Insbesondere für chronisch Kranke innerhalb der Belegschaft stellt der Arbeitsmediziner einen wichtigen Anlaufpunkt dar, um eine individuelle Risikoeinschätzung zu unternehmen und daraus zusätzliche Vorsorgemaßnahmen abzuleiten. Arbeitgeber sollten gemeinsam mit einem Arbeitsmediziner eine Gefährdungsbeurteilung für besonders gefährdete Arbeitnehmergruppen vornehmen und diesen Beschäftigten eine zusätzliche betriebsmedizinische Wunschvorsorge anbieten.

Dem Betriebsarzt steht in diesem Kontext jedoch nicht zu, für chronisch kranke oder immungeschwächte Mitarbeiter ein generelles Beschäftigungsverbot auszusprechen, wohingegen er Betroffenen aufgrund eines hohen individuellen Infektionsrisikos verschiedene Empfehlungen aussprechen kann und sollte. Denkbare Schritte wären dabei beispielsweise das Arbeiten im Home-Office, eine Versetzung in andere Abteilungen beziehungsweise Standorte oder die Ausübung weniger risikoreicher Tätigkeiten. Diese Empfehlungen können, falls vom Arbeitnehmer gewünscht, anschließend beim Arbeitgeber eingereicht werden.

Der Betriebsmediziner kann dabei helfen, eine möglichst hohe Corona-Testkapazität zu ermöglichen, wobei auch die schnelle Ergebnismitteilung innerhalb von ein bis zwei Tagen eine große Rolle spielt, um eventuelle Quarantäneanordnungen des Gesundheitsamts schnellstmöglich wieder aufheben zu können.

In Zeiten der Corona-Pandemie wächst das öffentliche Bewusstsein für den enormen Nutzen von Impfungen zunehmend an. Solange noch kein Impfstoff gegen SARS-CoV-2 verfügbar ist, spielen die Aufgaben des Betriebsarztes hinsichtlich der bereits empfohlenen Impfungen dennoch eine zentrale Rolle: Er kann im Rahmen von Impfsprechstunden den aktuellen Impfstatus der Mitarbeiter erörtern und sie bei Bedarf an den Hausarzt überweisen oder bestimmte, mit der Tätigkeit in Verbindung stehende Impfungen selbst durchführen. Wichtig ist dabei, dass jegliche Impfungen freiwillig sind, die Teilnahme an der Beratung während Pflichtvorsorgen jedoch zwingend stattfinden muss.

Sobald ein Impfstoff gegen das neuartige Coronavirus zugelassen ist, werden auch Betriebsärzte zu einer schnellen Verbreitung der Immunität durch Impfung innerhalb der Bevölkerung entscheidend beitragen.

gloved-hands-of-nurse-in-whitecoat-holding-syringe-PNUMS43-minDie Impfung ist besonders zur Zeit ein wichtiger Teil der Aufgaben des Betriebsarztes während der Corona-Krise, da dadurch die Ausbreitung von Viren verhindert werden kann.

Gemeinsam mit den zuständigen Behörden können gesetzliche Pflichtuntersuchungen gegebenenfalls verschoben werden. Vom Betrieb obligatorisch festgelegte Untersuchungen sollten in Absprache mit den Verantwortlichen und Vorgesetzten ohne Weiteres aufgeschoben werden können. 

Empfehlungen des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V.

Der Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner hat eine Reihe an Empfehlungen für die Betriebsmedizin in Zeiten des neuartigen Virus aufgestellt, womit die Aufgaben des Betriebsarztes während der Corona-Krise sicherer durchgeführt werden können.

Zu Beginn einer betriebsärztlichen Beratung und Untersuchung sollte jeder Mitarbeiter einen speziellen Fragebogen ausfüllen und unterzeichnen. Sollten verdächtige Symptome oder Anzeichen einer Erkältung aufgedeckt werden, empfiehlt es sich, die Untersuchungen zu verschieben. Die Beratung kann in solchen Fällen telemedizinisch durchgeführt werden.

Sowohl Mitarbeiter als auch Beschäftigte im arbeitsmedizinischen Dienst sollten während der gesamten Dauer einen Mundschutz tragen. Auch die Händedesinfektion mit einem alkoholischen Präparat kann proaktiv angeboten werden. Darüber hinaus trägt das medizinische Personal Einweghandschuhe, die nach jedem Patienten gewechselt werden müssen. Die Praxisräume müssen regelmäßig ausgiebig gelüftet, sowie alle verwendeten Materialien nach Gebrauch gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

Wann immer möglich, muss auch hier ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden und Termine sollten idealerweise nicht länger als 15 Minuten dauern. Es ist empfehlenswert, dass pro Patient nur ein Untersucher sämtliche diagnostische Maßnahmen durchführt, um die Anzahl an Kontakten zu verringern. Wenn diese darüber hinaus schriftlich festgehalten werden, gestaltet sich eine nachträgliche Verfolgung im Bedarfsfall deutlich einfacher.

Möglicherweise führen einige dieser Änderungen zu Verzögerungen oder Behinderungen im Arbeitsablauf der Betriebsmedizin, weshalb der zusätzliche Zeitfaktor bereits frühzeitig beachtet und bei der Terminplanung berücksichtigt werden sollte. In diesem Zusammenhang ist es auch eine der Aufgaben des Betriebsarztes während der Corona-Krise, überfüllte Wartezimmer zu umgehen, wo sich idealerweise nur eine Person aufhalten sollte.

Ein überfülltes Wartezimmer erhöht das Risiko einer Corona-Infektion und sollte daher unbedingt umgangen werden.Um die Ansteckungsgefahr zu verringern, sollten überfüllte Wartezimmer unbedingt verhindert werden.

Bestimmte Untersuchungen sollten nur unter sehr strengen Richtlinien durchgeführt werden. Darunter fallen insbesondere solche, die eine schnelle und stoßartige Ausatmung im Rahmen von Spirometrien, Bodyplethysmographien oder Belastungsuntersuchungen beinhalten, wodurch vermehrt infektiöse Tröpfchen und Aerosole verteilt werden könnten. Die Verwendung geprüfter Filter für Viruspartikel ist dabei unerlässlich. Für alle anderen Untersuchungen sollte dringend der Mund-Nase-Schutz getragen werden, sowie großzügig Sicherheitsabstand und eine gründliche Reinigung eingehalten werden.

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