Arbeitsschutz als Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagement

Das Thema Arbeitsschutz ist bereits auf der Agenda deutscher Unternehmen - nicht zuletzt, weil seine Bedeutung schon lange auch gesetzlich festgeschrieben ist und Unternehmen in die Verantwortung nimmt. Als einer der drei Bestandteile des Betrieblichen Gesundheitsmanagements hilft er dabei, die Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern.

Anlässlich des jährlich am 28. April stattfindenden Welttages für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, möchten wir näher auf das Thema Arbeitsschutz eingehen. Dieser dient der Sicherheit, dem Schutz sowie der Gesundheit eines jeden Beschäftigten. Im folgenden Artikel zeigen wir, warum der Arbeitsschutz als Teil eines ganzheitlichen Betrieblichen Gesundheitsmanagements Beachtung finden sollte, was bei der Umsetzung berücksichtigt werden sollte und welche arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen Unternehmen auch im Home-Office haben. 

 

Definition des Arbeitsschutzes

Unter den Begriff des Arbeitsschutzes fallen sämtliche Maßnahme, um die Beschäftigten eines Betriebes vor arbeitsbedingten Gefährdungen zu schützen. Die wichtigste Grundlage für den Arbeitsschutz in Unternehmen ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). In diesem ist festgelegt, dass jeder Betrieb Maßnahmen ergreifen muss, die allen Angestellten Sicherheit und Gesundheit versprechen.

 

Ziele des Arbeitsschutzes 

Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes verfolgt der Arbeitsschutz zwei konkrete Ziele: Die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Angestellten. 

Arbeitssicherheit

Unter Arbeitssicherheit versteht man die frühzeitige Erkennung potenzieller Gefahren am Arbeitsplatz und daraus resultierende Maßnahmen, um das Gefahrenpotential möglichst zu minimieren. Die Gefahren können beispielsweise in Form von Personenschäden auftreten. Es geht in erster Linie darum, Arbeitsunfälle zu vermeiden und den Angestellten somit ein sicheres Umfeld zu gewährleisten. In der heutigen Zeit schließt Arbeitsschutz allerdings nicht mehr nur die Verhinderung von Unfällen durch technische Vorkehrungen mit ein, sondern setzt eine allgemeine Prävention in den Fokus, die im Gesundheitsschutz verankert ist. 

Gesundheitsschutz

Beim Gesundheitsschutz geht es um die langfristige Arbeitsorganisation, um negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Angestellten zu vermeiden. Der Fokus liegt hier, im Gegensatz zur Arbeitssicherheit, also darauf, Arbeitsabläufe so zu optimieren, dass keine physischen oder psychischen Langzeitfolgen aufgrund arbeitsbedingter Belastungen entstehen. Dabei spielt Letzteres eine zunehmend größere Rolle: Da immer mehr Beschäftigte aufgrund psychischer Probleme arbeitsunfähig sind, ist es besonders wichtig, diese zu reduzieren. Hohe Erwartungen, Leistungsdruck oder auch die falsche Arbeitsumgebung beispielsweise können psychische Belastungen hervorrufen

Psychische Belastung durch die ArbeitNicht nur physische, sondern auch psychische Belastungen sollen durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes minimiert werden. / nenetus

Rolle des Arbeitsschutzes in einem ganzheitlichen BGM

Im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)  ist das betriebliche Ziel der Gesundheit verankert - idealerweise laufen hier alle gesundheitsbezogenen Aktivitäten des Arbeitsschutzes, des Eingliederungsmanagements und der betrieblichen Gesundheitsförderung zusammen. Am meisten profitieren Angestellte wie Arbeitgeber, wenn alle drei Bereiche verzahnt im Unternehmen Anwendung finden und Synergien miteinander bilden.

Maßnahmen des Arbeitsschutzes dienen unter anderem dem Schutz vor körperlichen Gefahren des Arbeitsumfeldes, der medizinischen Vorsorge und der Prävention psychischer Belastungen. Viele Unternehmen bieten neben dem Arbeitsschutz auch weitere Aktivitäten an, die die Gesundheit der Beschäftigten fördern. Dabei werden beispielsweise die Themen Bewegung, Ernährung, Stressprävention sowie Nikotinentwöhnung angegangen. Es ist wichtig, sich im Unternehmen vermehrt mit dem Thema Gesundheit zu beschäftigen, da die meisten Menschen viel Lebenszeit im Rahmen der Arbeit verbringen. Deshalb macht es Sinn, verschiedene Gesundheitsleistungen anzubieten, die die Angestellten freiwillig wahrnehmen können, um langfristig gesund zu bleiben. Für die Unternehmen sind diese Leistungen ebenfalls von Vorteil. Krankmeldungen und längere Dienstausfälle werden dadurch reduziert, die Arbeitgebermarke positiv aufgeladen und die Loyalität der Beschäftigten erhöht. Das Präventionsgesetz untermauert diesen Ansatz noch einmal.

 Gesundheitsförderung am ArbeitsplatzGesunde Mitarbeiter sind nicht nur zufriedener, sondern auch produktiver. / seventyfourimages

Säulen des Arbeitsschutzes 

Der Arbeitsschutz setzt sich aus vier unterschiedlichen, aufeinander aufbauenden Aspekten zusammen.

1. Die Gefährdungsbeurteilung

Die zentrale Säule des Arbeitsschutzgesetzes ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist ein grundlegendes Verfahren, welches mögliche Gefährdungen erkennt und bewertet. Daraus werden dann entsprechende Schutzmaßnahmen definiert und eingeführt. Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes liegt die Verantwortung hier bei den Führungskräften. Diese müssen die durch die Arbeit entstehenden Gefährdungen für die Angestellten ermitteln und dementsprechend erforderliche Maßnahmen einführen. Eine Gefährdung entsteht beispielsweise durch physische Einwirkungen von Maschinen oder auch durch eine mangelhafte Einweisung und Qualifikation des Beschäftigten, der diese bedient. Jedes Unternehmen muss die Gefährdungsbeurteilung von Beginn an und in regelmäßigen Abständen durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung spielt eine große Rolle für den Erfolg des Gesundheits- und Sicherheitsmanagements.

2. Die Betriebsanweisung

Auch die Betriebsanweisung dient dem Schutz der Beschäftigten. Eine Betriebsanweisung sollte in verständlicher und kurzer Form von den Mitarbeitern gelesen werden können. Möchte man sich beispielsweise über die Gefahren einer Maschine oder bestimmter Stoffe informieren, muss es möglich sein, dies innerhalb kurzer Zeit zu tun. Grundsätzlich unterscheidet sich die Betriebsanweisung nur leicht von der Gefährdungsbeurteilung. Ist letztere bereits vollbracht, besteht nur noch wenig Aufwand bei der Erstellung der Betriebsanweisung. 

3. Die Unterweisung

Jedes Unternehmen ist zu einer Unterweisung seiner Angestellten verpflichtet, wobei diese mindestens einmal pro Jahr durchzuführen ist. Dabei wird zwischen Erstunterweisungen und Wiederholungsunterweisungen unterschieden. Die Erstunterweisung wird durchgeführt, wenn Angestellte neu in das Unternehmen kommen oder eine neue Beschäftigung erhalten. Dabei wird über sicherheitsrelevante Themen des Arbeitsplatzes informiert und sollte daher vor der Arbeitsaufnahme durchgeführt werden. Wiederholungsunterweisungen dienen dazu, auf besondere Gefahren hinzuweisen  oder das Wissen wieder aufzufrischen.

Unterweisung im BüroUnterweisungen müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. / Prostock-studio

Jede Unterweisung muss so gestaltet sein, dass der Beschäftigte, der unterwiesen wird, die Unterweisung versteht. Es muss dementsprechend darauf geachtet werden, dass es keine Einschränkungen gibt bzw. diese berücksichtigt werden (z.B. sprachliche oder geistige Einschränkungen).

4. Die Arbeitsmittelprüfung

Bei der Arbeitsmittelprüfung werden alle Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen im Hinblick auf Mängel oder Störungen geprüft. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes, der jedoch in den meisten Betrieben häufig zu kurz kommt. Hilfsmittel, wie beispielsweise Push-up Erinnerungen oder eine standardisierte Dokumentenablage, helfen bei der Regelmäßigkeit der Arbeitsmittelprüfung.

 

Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen 

Um die genannten Maßnahmen des Arbeitsschutzes auch sinnvoll und regelmäßig durchführen zu können, ist eine klare Aufgabenverteilung unter den beteiligten Akteuren notwendig:

Managementebene: Die Verantwortung für den Arbeitsschutz im Unternehmen tragen in erster Linie die Führungskräfte. Ihre Aufgabe ist daher die Organisation sowie die Durchführung oder Delegation von Arbeitssicherheitsmaßnahmen, Gefährdungsbeurteilungen und Mitarbeiterschulungen.

Betriebsarzt: Die Aufgabe von Betriebsärzten besteht in der Untersuchung und Beratung der Angestellten eines Unternehmens im Rahmen des Gesundheitsschutzes. Die Betreuung eines Betriebsarztes ist ab einem Angestellten gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet allerdings nicht, dass jedes Unternehmen einen eigenen Betriebsarzt anstellen muss. Vielmehr muss die Betreuung durch einen Betriebsarzt der Unternehmensgröße angemessen und gewährleistet sein. So kann ein Betriebsarzt beispielsweise für mehrere, kleine Unternehmen gleichzeitig tätig sein.

Fachkraft für Arbeitssicherheit: Die Fachkräfte müssen über umfangreiche, fachliche Expertise im arbeitsschutzrechtlichen Bereich verfügen. Die Anzahl dieser Fachkräfte richtet sich nach der Unternehmensgröße und ist ebenfalls gesetzlich festgelegt. Ihre Aufgabe ist die Durchführung von Maßnahmen innerhalb des Arbeitsschutzes wie beispielsweise die Schulung von Angestellten, die Arbeitsmittelprüfung oder die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Sicherheitsbeauftragter: Die Sicherheitsbeauftragten einer Firma bzw. einer Abteilung stehen sowohl der Managementebene als auch den Teammitgliedern mit Rat und Tat zur Seite. Sie tun das, im Gegensatz zu den Fachkräften für Arbeitssicherheit, ehrenamtlich über ihre eigentliche Tätigkeit im Unternehmen hinaus. Sie weisen die Angestellten auf sicherheitsbewusstes Verhalten hin und machen auf Unfallgefahren aufmerksam. Die dafür benötigten Kenntnisse können im Rahmen von Weiterbildungen erworben werden.

Arbeitsschutzausschuss: Ab einer Unternehmensgröße von 20 Angestellten muss ein Arbeitsschutzausschuss eingerichtet werden. Dieser besteht in der Regel aus den oben bereits genannten Akteuren sowie einem Mitglied des Betriebsrates. Durch regelmäßige Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses werden aktuelle Probleme des betrieblichen Arbeitsschutzes angesprochen und passende Gegenmaßnahmen für diese beschlossen.

Tagung des ArbeitsschutzausschussesDas Zusammenspiel aller Akteure ist essentiell, um eine effektive Arbeitsschutz-Strategie zu entwickeln. / bernardbodo

Arbeitsschutz im Home-Office 

Auch wenn die Angestellten zeitweise von zu Hause arbeiten, muss der Arbeitgeber bestimmten Arbeitsschutzpflichten nachkommen. Beim mobilen Arbeiten, besser unter Home-Office bekannt, sind die Beschäftigten zwar selbst für die Gestaltung des Arbeitsplatzes zuständig, dennoch hat das Unternehmen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes folgende Verpflichtungen: Die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter (§ 3 ArbSchG), die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) sowie die Unterweisung zur Arbeit am mobilen Arbeitsplatz (§ 12 ArbSchG).  Im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes ist es außerdem die Aufgabe der Führungskräfte, auf die Einhaltung der Arbeitszeiten und Pausen zu achten, dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsplatz zu Hause ist.

Die Durchführung der genannten Maßnahmen ist bei der Arbeit im Home-Office gleich aus zwei Gründen sehr wichtig: Zum einen treten im Home-Office zusätzliche Belastungen, wie beispielsweise die fehlende räumliche Trennung von Beruf und Privatleben, auf. Zum anderen ist die Überprüfung und Einflussnahme seitens der Betriebe durch die örtliche Distanz sehr begrenzt. Körperliche sowie psychische Beschwerden bleiben dadurch häufig lange Zeit unerkannt. Unternehmen sollten daher regelmäßig und gewissenhaft eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um beispielsweise eine psychische Belastung von Angestellten zu identifizieren. Die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen ist also auch im Home-Office sehr wichtig, um die Gesundheit und Sicherheit der Angestellten garantieren zu können. 

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