Unter Betrieblicher Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber versteht man Maßnahmen, die einerseits das Verhalten von Menschen in den Fokus stellen (Verhaltensprävention) und andererseits Maßnahmen zur Analyse der Arbeitsbedingungen (Verhältnisprävention).
In den vergangenen Jahren gewann die Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber zunehmend an Bedeutung, um auf die geänderten Beanspruchungen der Mitarbeiter eingehen zu können. Um die Gesundheit zu fördern, werden die Arbeitssituation als Ganzes und die individuelle Situation des Einzelnen näher untersucht. Gesundheitsförderung umfasst dabei alle betrieblichen Maßnahmen, die der Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen dienen.
Die Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber ist damit fester Bestandteil eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu dem auch die Bereiche Arbeitsschutz und Wiedereingliederungsmanagement zählen. Arbeitgeber sichern dank der Betrieblichen Gesundheitsförderung die Leistungsfähigkeit und Motivation ihrer Mitarbeiter und laden ihre Arbeitgebermarke positiv auf. Durch frühzeitige Investitionen in die Mitarbeitergesundheit und präventive Angebote werden Krankheiten verhindert und die Mitarbeiter zu einem gesünderen Lebensstil motiviert - davon profitieren alle Parteien.
Das weiß auch der Staat und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung gesundheitsfördernder Maßnahmen. Seit 1. Januar 2008 kann ein Unternehmen 500 Euro pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und für die Betriebliche Gesundheitsförderung der Mitarbeiter erbringen. Geregelt ist dies in § 3 Nr. 34 EStG. 2020 wurde dieser Beitrag noch einmal erhöht. Der Freibetrag für Gesundheitsförderung des Arbeitgebers liegt nun pro Mitarbeiter und pro Kalenderjahr bei 600 Euro.
„Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen."
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Bei der Frage, welche Programme im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung staatlich subventioniert werden, gilt es zu beachten, dass dabei ausschließlich solche Maßnahmen gefördert werden, „die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen.”
§§ 20 und 20b SGB V geben vor, welche Präventionsmaßnahmen von Krankenkassen gefördert werden. Dies entscheidet sich nach Einhaltung der Qualitätskriterien, die in § 20b und 20c SGB V vorgegeben werden.
Laut des Bundesministeriums für Gesundheit zählen dazu zum Beispiel
Über die Zulassung der Angebote entscheiden dementsprechend die Krankenkassen, oder besser gesagt die Zentrale Prüfstelle Prävention. Auf den Internetseiten der Krankenkassen, finden sich Übersichten zu den Kursen und Programmen, die gefördert werden.
Für Arbeitgeber geht die Förderung der Maßnahmen aber über die oben genannten Kurse und Programme hinaus, denn Arbeitgeber können auch auf gesundheitsfördernde Maßnahmen innerhalb ihres Unternehmens zurückgreifen, sofern diese ebenfalls den Kriterien und Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen.
Ein Präventionskurs hat demnach
Sind alle diese Kriterien erfüllt, wird ein Präventionskurs gefördert. Egal ob dieser innerhalb des Betriebs oder außerhalb stattfindet. Alle Zuschüsse, die Sie als Arbeitgeber bis zu dem Freibetrag von 600 Euro zahlen, sind dabei steuerfrei. Doch beachten Sie, dass für die betriebliche Gesundheitsförderung nicht immer Geld fließen muss. Wenn die Kurse innerhalb des Unternehmens stattfinden, dann handelt es sich, steuerlich gesehen, um eine Sachleistung, da Sie als Arbeitgeber die Kosten direkt übernehmen. Auch hier gilt die Freigrenze von 600 Euro.
Die Kosten für eine Anmeldung im Fitnessstudio oder in einem Sportverein werden normalerweise nicht übernommen. Ausnahmen werden jedoch gemacht, wenn es sich beispielsweise um Rückenkurse handelt und der Trainer entsprechend ausgebildet und qualifiziert ist. Ansonsten kommt es zu einer Lohnversteuerung.
Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb eines Jahres oder bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen kann der Freibetrag entsprechend mehrfach in Anspruch genommen werden.
Eine weitere mögliche Finanzierungsform der Betrieblichen Gesundheitsförderung besteht durch den Europäischen Sozialfonds (ESF). Er dient zur Verbesserung der Qualifikationen und Aussichten für Berufstätige auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene. Aus diesem Grund unterstützt der ESF auch Projekte des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Seit 2011 dürfen Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung statt freiwilliger Sonderzahlungen, wie zum Beispiel dem Weihnachtsgeld, gewährt werden. Natürlich nur, sofern Sonderzahlungen nicht vertraglich oder tariflich vereinbart wurden. Es ist nicht zulässig, dass Arbeitgeber eine steuerfreie Gesundheitsförderung, mit dem steuerpflichtigen Lohn austauschen.
Die Voraussetzung ist, dass die bestimmten Leistungen zum Arbeitslohn hinzukommen, die der Arbeitgeber arbeitsrechtlich schuldet. Wird eine zweckbestimmte Leistung unter Anrechnung auf den arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitslohn oder durch dessen Umwandlung gewährt, liegt keine zusätzliche Leistung vor. Eine zusätzliche Leistung liegt nur dann vor, wenn sie unter Anrechnung auf eine andere freiwillige Sonderzahlung, wie zum Beispiel freiwillig geleistetes Weihnachtsgeld, erbracht wird.
Durch die oben aufgeführten Finanzierungsmöglichkeiten, können Unternehmen ohne Angst vor zusätzlichen hohen Kosten eine entsprechende Betriebliche Gesundheitsförderung umsetzen. Davon profitieren Mitarbeiter wie Unternehmen gleichermaßen. Die Angestellten tun aktiv etwas für ihre Gesundheit und schätzen den Arbeitgeber für seine Initiative. Dieser wiederum profitiert von gesünderen Mitarbeitern, die leistungsfähig sind und schafft ein Angebot, das ihn von Mitbewerbern unterscheidet.
Besonders erfolgreich ist eine Betriebliche Gesundheitsförderung wenn sie genau auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter zugeschnitten sind. Das geht beispielsweise mit wellabe. Wir koordinieren und führen Gesundheits-Check-ups der Mitarbeiter vor Ort am Arbeitsplatz durch. In einem Online-Gespräch erklärt unser Arzt jedem Mitarbeiter im Anschluss individuell die gemessenen Werte. In der wellabe App erhalten sie auf ihre Werte zugeschnittene Inhalte und Präventionsprogramme. Die Module des Check-ups und die Inhalte in der App sind dabei personalisierbar und können auf individuelle Bedürfnisse und Arbeitssituationen zugeschnitten werden.