Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Im Folgenden wird erklärt, was Arbeitgeber beachten müssen, wenn es um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geht. Was genau Arbeitsunfähigkeit ist und in welchem Fall welche Partei Ansprüche erheben kann, erfährt man hier.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
  2. Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit überhaupt?
  3. Die meisten Arbeitgeber haben eine Entgeltfortzahlungsversicherung
  4. Wie lange ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet?
  5. Lohnfortzahlung bei befristeten Arbeitsverträgen
  6. In diesen Fällen besteht für Ihre Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  7. In diesen Fällen besteht nicht immer Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit
  8. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung
  9. Lohnfortzahlung: Pflichten des Arbeitnehmers
  10. Lohnfortzahlung bei stündlicher Vergütung oder Vergütung nach Stückzahlen
  11. Lohnfortzahlung bei Krankheit für Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst
  12. Wann der Arbeitgeber die Leistung verweigern kann
  13. Lohnfortzahlung bei Krankheit im Minijob und bei Schwangerschaft

Wenn Mitarbeiter kurz nach dem Jobantritt ausfallen, verweigern viele Arbeitgeber die Lohnfortzahlung bei Krankheit. Dazu sind sie in den meisten Fällen allerdings nicht berechtigt, denn Anspruch auf die Lohnfortzahlung haben in Deutschland fast alle Berufstätigen. Wir erklären, worauf Sie als Arbeitgeber außerdem noch achten müssen.

1.Was ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Arbeitnehmer haben auch bei Krankheit Anspruch auf Lohn.                                 Shutterstock.com / NIKCOA

Berufstätige haben im Krankheitsfall Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber weiterhin Lohn bezahlt. Das heißt: auch für die Tage, an denen er krankgeschrieben ist, kann Ihr Mitarbeiter das reguläre Gehalt sowie eventuelle Sonn-, Feiertags- oder Nachtschicht-Zuschläge und regelmäßig geleistete Überstunden beziehen. Die einzigen Fortzahlungen, auf die der Arbeitnehmer keinen Anspruch hat, sind Urlaubs- und Weihnachtsgelder sowie Einnahmen aus unregelmäßig geleisteten Überstunden.

Ausnahmen gibt es bei Tarifverträgen, da diese nicht streng an das Lohnfortzahlungsgesetz gebunden sind. Abweichende Regelungen sind aber nur dann erlaubt, wenn sie zum Vorteil des Arbeitnehmers ausfallen.

Auch bei Kurzarbeit oder Saison-Kurzarbeit besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Entgeltfortzahlung beschränkt sich in diesem Fall auf die eingesparten Arbeitsstunden. Für komplett arbeitsfreie Tage besteht kein Entgeltanspruch.

Im Allgemeinen werden 100 Prozent des Lohns fortgezahlt. Das Gehalt, das der Arbeitnehmer vor der Krankschreibung erhalten hat, bekommt er wie zuvor weiter.

2.Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit überhaupt?

Eine Lohnfortzahlung ist notwendig, wenn der Mitarbeiter seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Arbeitsunfähigkeit heißt, dass der Mitarbeiter nicht seine volle Arbeitsleistung erbringen kann. Je nach Branche wird Arbeitsunfähigkeit unterschiedlich definiert. Während ein Kellner mit gebrochenem Bein zumeist nicht mehr arbeiten kann, ist ein IT-Fachmann, der viel Zeit sitzend verbringt, oft noch zur Arbeit in der Lage. Hier müssen Sie als Arbeitgeber selbständig die Situation einschätzen.

Mitarbeiter, die noch keine vier Wochen in Ihrem Unternehmen angestellt sind, erhalten im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von der Krankenkasse.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz gibt Mindeststandards vor. Arbeitnehmer mit Arbeits- und Tarifverträgen haben die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber über ein höheres Krankengeld zu verhandeln. Sinnvoll kann das sein, wenn etwa aufgrund einer Mehrbelastung im Beruf ein erhöhtes Krankheitsrisiko besteht.

3.Die meisten Arbeitgeber haben eine Entgeltfortzahlungsversicherung

Meist igbt es eine Entgeldfortzahlungsversicherung.                                               Shutterstock.com / alexandre17

Der Entgeltfortzahlungsanspruch stellt für Unternehmen eine finanzielle Mehrbelastung dar. Deshalb sind inzwischen einige Unternehmen über eine sogenannte Entgeltfortzahlungsversicherung abgesichert. Die Police erstattet die Aufwendungen und bewahrt vor finanziellen Ausfällen.

Das Krankengeld wird automatisch beantragt, wenn ein Erkrankter die Anforderungen erfüllt. Wenn eine längere Erkrankung bereits abzusehen ist, kann es sinnvoll sein, die Krankenkasse zu kontaktieren. Die Kassen benötigen meist einige Tage Zeit, um den Fall zu bearbeiten und die Auszahlung des Krankengelds einzuleiten. Als Arbeitgeber erhalten Sie die Leistungen umgehend nach der Prüfung durch den Versicherungsgeber erstattet.

4.Wie lange ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet?

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Im Krankheitsfall müssen Sie als Arbeitgeber den Lohn für 42 Tage bzw. sechs Wochen fortzahlen. Die Frist beginnt mit jeder weiteren Erkrankung von neuem – unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in der Zwischenzeit gearbeitet hat. Das gilt allerdings nur dann, wenn beide Krankheiten zeitlich unabhängig voneinander auftreten. Wer sich aufgrund einer Grippe krankschreiben lässt und dann zu Hause stürzt, hat ebenfalls nur Anspruch auf 42 Tage Lohnfortzahlung.

Tritt dieselbe Krankheit innerhalb von sechs Monaten erneut auf, werden die Krankheitstage zusammengezählt, bis maximal 42 Tage erreicht sind. Der Arbeitnehmer hat nach Ablauf der sechs Wochen die Möglichkeit, Krankengeld zu beantragen. Wenn mehr als sechs Monate zwischen zwei Krankschreibungen liegen, ist der Arbeitgeber wieder zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

5.Lohnfortzahlung bei befristeten Arbeitsverträgen

Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsvertrag erhalten die Lohnfortzahlung bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses, insofern dieses innerhalb der 42 Tage liegt. Wurde aufgrund der Arbeitsunfähigkeit oder aus eigener Verantwortung seitens des Arbeitgebers gekündigt, besteht weiterhin Anspruch auf die Lohnfortzahlung.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall schützt den Arbeitnehmer vor finanziellen Ausfällen während einer Erkrankung. Für Arbeitnehmer, die während ihres Urlaubs erkranken, gilt: Krankheitstage lassen sich nach Ende der Erkrankung wieder als Urlaubstage gutschreiben.

Um Zahlungen oder verlorene Urlaubstage zu erhalten, muss der Beschäftigte sich nach der Erkrankung zeitnah um die notwendigen Dokumente bemühen und die Arbeitsunfähigkeit bei Ihnen anmelden.

6.In diesen Fällen besteht für Ihre Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

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Um Lohnfortzahlungen zu beziehen, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Die Grundvoraussetzungen sind, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht, die Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit auftritt und nicht selbst verschuldet wurde. Das heißt, dass in den ersten vier Wochen nach Jobanfang kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Vorausgesetzt wird auch, dass der Arbeitgeber zeitnah über die Erkrankung informiert wird. Arbeitnehmer müssen eine vom Arzt unterschriebene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, die allerdings keine Gründe für die Erkrankung enthalten muss.

Wurde der Arbeitgeber korrekt informiert, beginnt die Frist für die Lohnfortzahlung mit dem ersten Krankheitstag.

Beginnt die Arbeitsunfähigkeit frühmorgens vor Arbeitsbeginn, muss der Arbeitstag dennoch mit eingerechnet werden. Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht auch bei einer Reha oder Kur, insofern die Maßnahmen medizinisch notwendig sind und von einem Sozialversicherungsträger genehmigt wurden. Entscheidend für die Lohnfortzahlung ist im Allgemeinen, dass der Erkrankung kein Eigenverschulden zugrunde liegt. Das trifft etwa bei einer Grippe, einem gebrochenen Zeh oder einer Depression zu. Ebenso, wenn die Ursache für die Krankschreibung eine Sterilisation oder ein Schwangerschaftsabbruch, Arbeitsunfähigkeit infolge einer Blutspende oder die Entnahme von Spenderorganen oder Gewebe ist.

7.In diesen Fällen besteht nicht immer Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit

Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit besteht nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht mutwillig verschuldet wurde. Eigenverschulden liegt zum Beispiel vor, wenn Ihr Mitarbeiter mutwillig einen Unfall herbeiführt und dabei verletzt wird.

Bei der Ausübung von Hobbys sollte kein großes Verletzungsrisiko bestehen. Das Arbeitsgericht Hagen hat einem Arbeitnehmer, der sich beim Kickboxen verletzt hatte, die Entgeltfortzahlung abgesprochen. In diesem Fall wurde als Ursache ein Selbstverschulden des Arbeitnehmers angenommen.

Im Normalfall besagt das Gesetz jedoch: Sportunfälle gelten nicht als selbst verschuldet. Auch bei verletzungsintensiven Sportarten wie Bergsteigen oder Mountainbiking ist eine Lohnfortzahlung bei Krankheit möglich, insofern alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden.

8.In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung

In manchen Fällen besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung.                                Shutterstock.com / ronstik

Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, wenn es infolge von Piercings, Tattoos und anderen Eingriffen zur Arbeitsunfähigkeit kommt. Schönheitsoperationen und -eingriffe zählen nicht zu den akzeptierten Gründen für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ausnahme: die Eingriffe sind aus medizinischen Gründen notwendig.

Ungewiss ist die Lage, wenn berufliche und private Risiken zusammentreffen. Ein Sportler, der auch im Unternehmen Risiken ausgesetzt ist, muss bei einem Arbeitsunfall den Grund für den Ausfall nachweisen. Ihr Mitarbeiter hat bezüglich der Lohnfortzahlung aber noch weitere Pflichten.

9.Lohnfortzahlung: Pflichten des Arbeitnehmers

Damit Arbeitgeber und Krankenkasse der Lohnfortzahlung stattgeben, muss der Arbeitnehmer einige Vorgaben erfüllen. Dazu gehören etwa die Anzeigepflicht und die Nachweispflicht. Der Arbeitnehmer muss Sie als Arbeitgeber zum nächstmöglichen Zeitpunkt über den Ausfall informieren. Das gilt unabhängig davon, ob die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit eintritt.

In der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss festgehalten werden, wie lange der Arbeitnehmer voraussichtlich ausfallen wird. Zudem muss der Arzt die Krankenkasse informieren und dies auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notieren.

Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall, kurz Entgeltfortzahlungsgesetz oder EntgFG.

10.Lohnfortzahlung bei stündlicher Vergütung oder Vergütung nach Stückzahlen

Wenn es sich um eine stündliche Vergütung handelt, wie es beispielsweise bei einem Minijob der Fall ist, wird die Lohnfortzahlung anhand des Stundenlohns und der ausgefallenen Arbeitsstunden berechnet. In Fällen, in denen nicht in jedem Monat dasselbe Gehalt ausgezahlt wird, wird der Durchschnitt herangezogen. In der Regel wird das durchschnittliche Einkommen der letzten drei Monaten genutzt. Das hat auch zur Folge, dass laufende Zulagen oder Leistungsprämien Einfluss auf die Höhe der Lohnfortzahlung bei Krankheit haben.

Für Arbeitnehmer, die nach Arbeitsstunden, Stückzahlen oder abhängig vom beruflichen Erfolg bezahlt werden, gelten ebenfalls individuelle Regelungen.

11.Lohnfortzahlung bei Krankheit für Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst

Die Regelungen bezüglich der Lohnfortzahlungen unterscheiden sich je nach beruflicher Tätigkeit. Für Beamte gelten bei der Lohnfortzahlung keine Fristen. Sie erhalten solange ihre vollen Bezüge, bis sie wieder genesen sind oder in die Rente eintreten. Auch für Menschen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, gelten besondere Regelungen. In der Regel erhalten Beamte im Öffentlichen Dienst Zuschüsse zum Krankengeld, um die individuellen Einkommensverluste wieder auszugleichen.

12.Wann der Arbeitgeber die Leistung verweigern kann

Der Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung ablehnen.                                              Shutterstock.com / fizkes

Der Arbeitgeber muss die Zahlung des Arbeitsentgelts selbstständig einleiten. Er kann die Zahlung verweigern, wenn der Arbeitnehmer die notwendigen ärztlichen Bescheinigungen nicht vorlegt oder Verpflichtungen im Rahmen eines Auslandsaufenthalts nicht erfüllt. Die Fortzahlung kann unterbrochen werden, wenn bei länger andauernder Erkrankung nicht die Folgebescheinigungen eingereicht werden.

Wichtig: Der Arbeitgeber darf die Entgeltfortzahlung nur mittelfristig verweigern. Langfristig ist er dazu verpflichtet, die Zahlungen vorzunehmen. Lediglich bei Fehlen der Mitteilungspflichten kann das Entgelt ersatzlos gestrichen werden, da in diesem Fall laut Gesetz der notwendige Beweis für das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit fehlt.

Werden Sie als Arbeitgeber telefonisch über eine Arbeitsunfähigkeit informiert, die im Ausland eingetreten ist, müssen Sie bei der Gelegenheit auch die Urlaubsanschrift erfragen. Andernfalls haben Sie keinen Anspruch darauf, die Zahlung aufgrund fehlender oder falscher Adressdaten zu verweigern.

Der Arbeitgeber darf die Fortzahlung bei einem Schadensersatzanspruch an den Mitarbeiter verweigern.

13.Lohnfortzahlung bei Krankheit im Minijob und bei Schwangerschaft

Im Falle einer Schwangerschaft ist die Lohnfortzahlung gesichert.                        Shutterstock.com / Syda-Productions

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit gilt auch im Minijob. Wenn Ihr Mitarbeiter dem Job fernbleibt, weil er unverschuldet erkrankt ist, bezieht er weiterhin das im Arbeitsvertrag festgeschriebene Gehalt. Hierbei darf der Arbeitgeber keine Abzüge vornehmen. Auch im Minijob beträgt die Dauer der Lohnfortzahlung sechs Wochen. Minijobber, die länger als sechs Wochen krank sind, haben keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung und müssen sich um Grundsicherung bemühen.

Auch während der Schwangerschaft besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung. Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes gilt für Mütter das allgemeine Beschäftigungsverbot. Sie können in diesem Zeitraum eine unbefristete Entgeltfortzahlung beziehen und Mutterschaftsgeld bei den Kassen beantragen. Sie als Arbeitgeber haben dabei dieselben Rechte und Pflichten wie bei einem normalen Arbeitsausfall.

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