Elternzeit verlängern

Was man bei der Verlängerung der Elternzeit beachten muss und Wissenswertes rund um dieses Thema, erfährt man im Folgenden. 

Wenn es im Vorfeld um die Elternzeit und deren Planung geht, sind sich viele Eltern sicher, dass sie nicht die ganze Elternzeit in Anspruch nehmen und schnell wieder arbeiten wollen. Ist der Nachwuchs aber erst einmal auf der Welt, ändert sich diese Sichtweise oftmals schnell. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, die Elternzeit zu verlängern. Der folgende Text zeigt, worauf dabei geachtet werden muss.

1.Was versteht man unter Elternzeit?

Bei der Elternzeit handelt es sich um eine Auszeit vom Berufsleben, die unbezahlt ist. Diese wird in Anspruch genommen, um das Kind bestmöglich zu betreuen. Wenn sie einen Antrag auf Elternzeit stellen, können Arbeitnehmer bis zu drei Jahre von der Arbeit freigestellt werden. In dieser Zeit arbeitet das Elternteil, das die Elternzeit in Anspruch nimmt, nicht, erhält jedoch auch keinen Lohn. Elterngeld kann zum Ausgleich jedoch beantragt werden.

Die Elternzeit gilt von der Geburt bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Ein Teil kann auch im Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr genommen werden. Dies bedeutet, dass die Zeit dann in Anspruch genommen werden kann, wann man sie auch wirklich benötigt.

Während der besagten Zeit, unterliegt man einem Kündigungsschutz. In den meisten Fällen können Mitarbeiter nach der Elternzeit wieder an den alten Arbeitsplatz zurückkehren.

2.Wem steht die Elternzeit generell zu?

Die Elternzeit dauert drei Jahre.                                                                                 Shutterstock.com / Olesia Bilkei

Grundsätzlich haben Eltern einen Anspruch auf die Elternzeit, wenn das Kind geboren wird. Auch bei einer Adoption oder wenn man die Pflege eines Kindes übernimmt, steht einem die Elternzeit zu. Die Voraussetzung dafür ist, dass das besagte Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und man die Betreuung übernehmen wird. In diesem Fall beträgt der Anspruch der Elternzeit genau drei Jahre.

Der Zeitraum kann in bis zu drei Teile gesplittet werden. Wichtig ist jedoch, dass zwölf Monate innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes genommen werden. Die restlichen 24 Monate können in weitere zwei Teile bis zum 8. Geburtstag des Kindes gesplittet werden.

3.Elternzeit in jedem Arbeitsverhältnis möglich

Die Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis in Anspruch genommen werden. Also auch dann, wenn es sich um eine Teilzeitstelle oder einen befristeten Vertrag handelt. Diesen Anspruch hat man auch, wenn man zuhause arbeitet.

Auch wenn man studiert, eine Ausbildung macht oder sich gerade in einer Umschulung oder Fortbildung befindet, ist die Elternzeit möglich. Nur wenige Menschen sind sich dieser Tatsache bewusst.

Elternzeit steht einem zu, wenn man in Deutschland arbeitet oder einen Arbeitsvertrag nach deutschem Recht geschlossen hat. Ob man dabei in Deutschland wohnt oder nicht, spielt jedoch keine Rolle.

Spezielle Formen gibt es jedoch für Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten. Für sie gelten gesonderte Regelungen.

4.Elternzeit verlängern: Welche Gründe gibt es?

Es gibt zahlreiche Gründe, warum man die Elternzeit verlängern möchte. So wollen viele Eltern zum Beispiel zuerst einmal ein Jahr bei ihrem Nachwuchs bleiben und dann wieder in den Beruf zurückkehren. Doch manchmal passieren in diesem Jahr Dinge, die gegen die Rückkehr ins Berufsleben sprechen.

Zum Beispiel finden viele Eltern keine Tagesmutter oder keinen Kita-Platz. Auch wenn man grundsätzlich einen Anspruch auf einen Kita-Platz hat, sieht die Realität meist anders aus. Nicht immer findet man die passende Betreuung, weshalb sich viele Eltern dazu entschließen, die Elternzeit verlängern zu wollen. Ist der Nachwuchs in der Kita, gibt es einen Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber.

Außerdem gibt es Kinder, die noch nicht bereit für eine Fremdbetreuung sind. Viele Kinder sind sensibel und fühlen sich in jungen Jahren mit solch einer Veränderung überfordert. Im Falle einer Behinderung des Kindes wird die Sache zusätzlich erschwert. Wenn man sich als Elternteil dazu entscheidet, das Kind weiterhin selbst zu betreuen, muss man die Elternzeit verlängern.

Doch auch die Eltern selbst entscheiden manchmal, die gemeinsame Zeit mit dem Kind noch nicht beenden zu wollen. Viele Eltern bemerken erst während der Zeit zuhause, dass es eine gute Idee wäre, die ersten Schritte usw. mitzuerleben und wollen daher die Elternzeit verlängern.

5.Die Elternzeit verlängern - Die Rolle des Arbeitgebers

Möchte man die Elternzeit verlängern, ist ein Gespräch mit dem Arbeitgeber notwendig.
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Man unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Szenarien, wenn es um die Verlängerung der Elternzeit geht. Die erste Variante ist, dass man ein Jahr Elternzeit beantragt hat und nun verlängern möchte. In diesem Fall benötigt man die Zustimmung des Arbeitgebers. In dringenden Fällen kann dieser die Verlängerung auch ablehnen.

Die zweite Variante ist, dass man sich zwei Jahre Elternzeit genommen hat und diese verlängern möchte. Wer sich gleich für zwei Jahre entschieden hat, kann auf drei Jahre verlängern. Eingereicht werden muss die Verlängerung jedoch mindestens sieben Wochen vor Ablauf der ersten Zeit. In diesem Fall muss der Arbeitgeber nicht extra zustimmen.

6.Nachwuchs während der Elternzeit

Bei erneuter Schwangerschaft, kann die Elternzeit verlängert werden.                       Shutterstock.com / Halfpoint

Wer während der Elternzeit erneut schwanger wird und wenn sich so die Elternzeit mit der Mutterschutzfrist überschneidet, sollte den Arbeitgeber über diese Tatsache schriftlich informieren. In diesem Fall wird die Elternzeit zum Beginn der Mutterschutzfrist natürlich unterbrochen. Stimmt der Arbeitgeber zu, kann die Elternzeit danach hinten erneut angehängt werden.

7.Der Antrag zur Verlängerung der Elternzeit

Damit die Elternzeit verlängert werden kann, braucht es einen Antrag. Wer sich dazu entscheiden hat, die Elternzeit verlängern zu wollen, muss diesen Antrag bei seinem Arbeitgeber einreichen.

Dabei muss die Frist von mindestens sieben Wochen vor Ablauf der ersten Elternzeit eingehalten werden. Für die Verlängerung kann ein formloses Schreiben aufgesetzt werden. In diesem muss die eigene Anschrift sowie die Anschrift des Arbeitgebers angeführt werden. Im Betreff sollte es einen Hinweis auf die Verlängerung geben. Im Text selbst wird der Antrag auf die Verlängerung benannt sowie Beginn und Ende der Verlängerung angegeben. Online findet man hierzu auch zahlreiche Vorlagen, die verwendet werden können.

Wichtig ist, dass der Eingang des Antrages schriftlich bestätigt wird. Sollte es später zu Problemen kommen, kann man sich dadurch darauf berufen, dass die Frist auch tatsächlich eingehalten wurde. Der Antrag kann übrigens nicht per Mail oder Fax eingereicht werden, sondern nur über den Postweg.

8.Warum die Elternzeit so wichtig ist

Die Elternzeit ist wichtig für die Bindung zwischen Eltern und Kindern.                   Shutterstock.com / fizkes

Den meisten Menschen ist es heute natürlich wichtig bei ihrem Kind zu sein. Vor allem in der ersten Zeit stärkt dies die Bindung zum Nachwuchs und sorgt zudem dafür, dass man keinen Augenblick der Entwicklung verpasst.

Heute haben die meisten Menschen einen stressigen Job und müssen Beruf und Familie unter einen Hut bringen. Nicht immer ist das so einfach, wie man es sich zuerst vorgestellt hat. Viele Menschen lieben ihren Job zwar, bemerken jedoch nach der Geburt, dass das Leben mit einem Baby nicht so einfach ist, wie angenommen. Möchte man seine Arbeit für die nächsten Jahre nicht aufgeben, besteht auch die Möglichkeit von Home-Office.

Außerdem bemerken viele Eltern, dass sie die erste Zeit mit dem Baby wirklich genießen wollen und die ersten Schritte, die ersten Worte und die ersten Erlebnisse rund um die Uhr miterleben wollen. Aus diesem Grund ist Elternzeit so wichtig.

9.Fazit

Die Elternzeit ist die Zeit, die man für sich und sein Baby hat. Während dieser speziellen Zeit gibt es einen besonderen Kündigungsschutz. Generell steht jedem Arbeitnehmer mit Kind eine Elternzeit zu. Auch nach einer Adoption oder dann, wenn man die Betreuung für ein Kind übernimmt, hat man das Recht auf Elternzeit.

Die Zeit beträgt drei Jahre, kann jedoch aufgesplittet werden. Die ersten 12 Monate müssen jedoch innerhalb der ersten drei Jahre in Anspruch genommen werden. Danach muss die restliche Zeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes genutzt werden.

Die meisten Eltern können nach der Elternzeit wieder zurück in ihren alten Job. Viele Menschen entscheiden sich, die Elternzeit zu verlängern, wenn sie zuerst nur ein oder zwei Jahre beantragt haben, da sie erkennen, dass sie gerne noch etwas mehr gemeinsame Zeit mit dem Kind verbringen möchten.

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