Arbeitsunfähigkeit - worauf musst Du achten?

Die Arbeitsunfähigkeit gehört mittlerweile zum Alltag der Arbeitswelt. Jeder wird irgendwann in seinem Arbeitsleben damit konfrontiert. In diesem Fall gibt es ein paar Dinge, auf die geachtet werden sollten. 

1.Du bist arbeitsunfähig wegen einer Erkrankung

Eine Arbeitsunfähigkeit wegen einer Erkrankung liegt bei Dir vor, wenn Du einerseits Deine bisherigen Aufgaben in Deiner beruflichen Tätigkeit wegen Krankheit nicht mehr ausführen kannst. Eine Arbeitsunfähigkeit greift jedoch auch, wenn durch Deine weitere berufliche Tätigkeit Deine bestehende Erkrankung verschlimmert wird.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Du aufgrund der Erkrankung, die zur Arbeitsunfähigkeit speziell bei Deiner Tätigkeit führte, auch gegebenenfalls andere, leichtere Tätigkeiten ausführen könntest. Entscheidend ist alleine die Tätigkeit, die Du laut Deines Arbeitsvertrages mit dem Arbeitgeber vereinbart hast. Dabei kann eine Arbeitsunfähigkeit beispielsweise nicht vorliegen, wenn Du Dir den Mittelfußknochen gebrochen hast und dies Deine berufliche Tätigkeit am Schreibtisch in keiner Weise einschränkt.

 

Du bist dann trotz des Knochenbruches arbeitsfähig, wenn Du Deine Aufgaben sitzend ausüben kannst. Anders sieht es nach einem größeren zahnärztlichen Eingriff aus, der Dir das Sprechen erschwert und deine Arbeit nahezu unmöglich macht. Dann ist beispielsweise Deine Berufsausübung als Callcenteragent, als Lehrer oder Dozent nicht zumutbar. So ist der direkte Zusammenhang zu Deiner beruflichen Tätigkeit das entscheidende Kriterium für Deine Arbeitsunfähigkeit. Im Übrigen verhält es sich bei der Erwerbsunfähigkeit anders. Mit einer Erwerbsunfähigkeit wärst Du in keiner Art und Weise in der Lage überhaupt irgendeine berufliche Tätigkeit auszuüben – sei sie auch noch so leicht.

2.Deine Anzeige- und Nachweispflicht

Die Anzeige- und Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit  ist wichtig.Bei Krankheit ist es wichtig, dem Arbeitgeber die voraussichtliche Dauer des Ausfalls mitzuteilen.  Shutterstock.com / Brian A Jackson

Wenn Du in einem Arbeitsverhältnis stehst, bist Du verpflichtet, Deinem Arbeitgeber umgehend Deine Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Das ist deshalb sehr wichtig, weil Du Deinem Arbeitgeber die Möglichkeit gibst, dass er seine betrieblichen Abläufe aufgrund Deiner Erkrankung kurzfristig umstellen kann.

Kommst Du Deiner Pflicht nicht nach, könnten Deinem Arbeitgeber unter Umständen Nachteile oder Schäden entstehen. Daher würde Dein Versäumnis gegebenenfalls arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Außerdem hat Dein Arbeitgeber die Möglichkeit, wenn er von Deiner Erkrankung keinerlei nachweisliche Kenntnis hat, Deine Lohnfortzahlung zwischenzeitlich einzustellen.

3.Bis wann musst Du die Bescheinigung zu Deiner Arbeitsunfähigkeit abgegeben haben?

Es gibt also einen Unterschied zwischen Meldepflicht und Nachweispflicht durch Abgabe Deiner Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit. Dein Arbeitgeber hat einen Anspruch darauf, die Bescheinigung zu Deiner Erkrankung spätestens am dritten Arbeitstag Deiner Erkrankung zu verlangen. Es ist jedoch auch durchaus zulässig, dass Dein Arbeitgeber bei Schließung des Arbeitsvertrages mit Dir eine andere Regelung vereinbart hat.

So gibt es Arbeitgeber, bei denen die Bescheinigung zur Erkrankung bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen ist. Bei Fortsetzung Deiner Erkrankung erhältst Du vom Arzt eine Folgebescheinigung, die Du dem Arbeitgeber umgehend vorlegen musst.

4.Deine Lohnfortzahlung bei Dienstunfähigkeit

Trotz Krankheit bekommen Arbeitnehmer Gehalt ausgezahlt.Trotz Krankheit bekommen Arbeitnehmer bis zu 6 Wochen ihr normales Gehalt. Shutterstock.com / sebra

Bei Krankheit brauchst Du keine Angst um Deine Existenz zu haben. Liegt nun nachweislich eine Arbeitsunfähigkeit bei Dir vor, erfolgt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen. Diese Frist gilt für Erkrankungen, die unabhängig voneinander bei Dir auftreten. Wirst Du nach einer kurzen Zeit wegen einer Erkrankung wieder gesund und leidest nach einer gewissen Zeit an der gleichen Krankheit wird diese Frist fortgeführt.

Gleiches gilt auch für Erkrankungen, die in direktem Zusammenhang mit der Vorerkrankung stehen. Beispielsweise kann eine Depression vorliegen, die auf ein Ereignis zurückzuführen ist. Treten in diesem Zusammenhang erhebliche Verdauungsstörungen auf, die zur erneuten Arbeitsunfähigkeit führen, werden diese Zeiten der Vorerkrankung zugerechnet

5.Dein Verhalten während Deiner Erkrankung

Während der Arbeitsunfähigkeit, sollte man sich ausruhen.Während der Krankheit sollte man sich schonen.                                                Shutterstock.com / Dima Sidelnikov

Dein Verhalten während Deiner Arbeitsunfähigkeit muss so angelegt sein, dass es Deiner Genesung förderlich ist. Du solltest somit den Empfehlungen Deines Arztes folgen und die Zeit der Arbeitsunfähigkeit mit ihm abstimmen. Deine gesundheitsfördernden Handlungsmöglichkeiten richten sich nach Deiner Erkrankung.

So benötigst Du bei einer akuten Grippe-Erkrankung mit Fieber Bettruhe und viel Schlaf für Deine Genesung. Während jedoch nach einem Unterarmbruch nichts gegen ausgiebige Aufenthalte mit Spaziergänge an der frischen Luft spricht, die Deiner Gesundheit gut tun. Nach Abstimmung mit dem behandelnden Arzt können auch sportliche Aktivitäten Deinen Genesungsprozess voranbringen. Dies kann beispielsweise bei muskulären Verspannungen oder Rückenleiden der Fall sein. 

Vielleicht hast Du mit Deinem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit vereinbart. Wenn die Ausübung durch Deine Arbeitsunfähigkeit nicht beeinträchtigt ist, spricht nichts dagegen der Nebentätigkeit während der Erkrankung nachzukommen. Ein Beispiel wäre, dass die Haupttätigkeit als Steinsetzer aufgrund eines Rückenleidens nicht möglich ist. Die Nebentätigkeit im Home-Office ist allerdings durchaus ausführbar. Bei der Wiedereingliederung nach Krankheit im Unternehmen gibt es weitere Dinge, die zu beachten sind.

6.Deine Erreichbarkeit während der Arbeitsunfähigkeit

Arbeitgeber können Arbeitnehmer während der Arbeitunfähigkeit kontaktieren.Während der Erkrankung können Arbeitnehmer kontaktiert werden.                    Shutterstock.com / LightField Studios

Grundsätzlich besteht kein Verbot, dass Dein Arbeitgeber während Deiner Erkrankung versucht, Dich zu erreichen. Die Kontaktaufnahme muss jedoch angemessen sein, wobei das Gespräch auf Inhalt, Ort und Zeit Deiner beruflichen Tätigkeit abzielen muss.

Vor allem können wichtige Angelegenheiten, wie Termine und dringende Fristen für die betrieblichen Abläufe abgestimmt werden. Gegen ein Telefonat mit Deinem Arbeitgeber während Deiner Arbeitsunfähigkeit ist nichts einzuwenden. Du bist jedoch nicht verpflichtet, auf Anweisung Deines Arbeitgebers das Gespräch persönlich mit ihm im Betrieb zu führen. 

7.Kann Dich Dein Arbeitgeber während der Erkrankung kündigen?

Nach der aktuellen Rechtsauffassung ist eine Kündigung wegen einer Erkrankung aufgrund sozialer Gesichtspunkte nicht möglich. Es sei denn, es liegt bei Dir eine langfristige, dauerhafte Arbeitsunfähigkeit vor, die es Dir nicht mehr ermöglichen wird, Deine vereinbarte, geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Dies wäre dann für den Arbeitgeber unter Umständen nicht zumutbar und er könnte das Arbeitsverhältnis beenden. Gleiches gilt im Übrigen bei zahlreichen Kurzerkrankungen.

Zum Zeitpunkt der Kündigung muss dann die Annahme klar begründet sein, dass Deine Genesung weitestgehend ausgeschlossen ist und Du auch langfristig weiterhin arbeitsunfähig sein wirst. Außerdem steht bei einer Kündigung grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit auf dem Prüfstand. Das bedeutet, dass es zur Abwägung zwischen Deiner Betriebszugehörigkeit, dem Grund Deiner Arbeitsunfähigkeit und Deinem Alter kommen muss.

8.Du wirst im Urlaub krank

Kranksein während dem Urlaub muss dem Chef mitgeteilt werden. Während dem Urlaub krank zu werden muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Shutterstock.com / Estrada Anton

Natürlich kann jeder Mensch auch im Urlaub krank werden. Sollte Dir dies widerfahren, musst Du Deinen Arbeitgeber umgehend informieren. Bei einer Erkrankung im Urlaub solltest Du den Arzt aufsuchen. Er erteilt Dir dann die Bescheinigung zu Deiner Arbeitsunfähigkeit.

Dies gilt für das In- und Ausland. Die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit solltest Du dann sofort nachweislich an Deinen Arbeitgeber senden. Hier empfiehlt sich für die Postzustellung ein Einschreiben per Übergabe. Die Urlaubstage, die Du arbeitsunfähig bist, werden Dir nicht auf Deinen Urlaub angerechnet. Diese Urlaubstage bleiben für eine spätere Abgeltung für Dich bestehen. Urlaubsanspruch bei Krankheit sieht ein bisschen anders aus.

Bei einer länger anhaltenden Erkrankung erfolgt die Lohnzahlung des Arbeitgebers bis zu sechs Wochen.

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Das Verhalten während der Arbeitsunfähigkeit muss so angelegt sein, dass es der Genesung förderlich ist. Die gesundheitsfördernden Handlungsmöglichkeiten richten sich nach der Erkrankung. Vielleicht wurde mit dem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit vereinbart. 

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Wenn die Ausübung durch die Arbeitsunfähigkeit nicht beeinträchtigt ist, spricht nichts dagegen der Nebentätigkeit während der Erkrankung nachzukommen.

Eine Arbeitsunfähigkeit wegen einer Erkrankung liegt bei Dir vor, wenn Du einerseits Deine bisherigen Aufgaben in Deiner beruflichen Tätigkeit wegen Krankheit nicht mehr ausführen kannst.

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